Pressemitteilung: Fluchtursachen bekämpfen durch soziale Menschenrechte für alle weltweit und in Deutschland!
Zwar leistet die Marine mehrerer europäischer Staaten inzwischen Flüchtlingsbooten Hilfe, verfolgt aber auch andere Ziele: Unter dem Vorwand, das Schlepperunwesen zu bekämpfen, sollen die Fluchtwege mithilfe nordafrikanischer Staaten versperrt und militärische Konzepte zur Abschottung Europas umgesetzt werden (Heinrich Böll Stiftung). Dazu passt die geplante Verschärfung des Asylrechts: Auf Grundlage von Dublin III wurden in Deutschland bereits im August weitere Möglichkeiten geschaffen, Geflüchtete nahezu willkürlich abzuschieben. Kürzlich wurde ein Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts bekannt, laut PRO ASYL eine wahre »Hiobsbotschaft« für alle Geflüchteten in Deutschland: Die Ausdehnung des Verbleibs in Erstaufnahmeeinrichtungen auf sechs Monate, Sachleistungen statt Bargeld, die dauerhafte Kasernierung von Asylsuchenden aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten bis zur Abschiebung und Schnellverfahren an Landesgrenzen mit Vorbild der Verfahren an Flughäfen, wo Asylsuchende festgehalten werden, während ihr Bleiberecht überprüft wird.
Weitere Ursachen sind die Folgen des Klimawandels und eine ungerechte Weltwirtschaftsordnung: Mit Welthandelsabkommen wurden viele Länder z.B. in Afrika gezwungen, Vereinbarungen zu akzeptieren, mit denen subventionierte Lebensmittel zu Schleuderpreisen dort auf die Märkte kommen, sodass die einheimischen Produzenten nicht genug verdienen, um zu überleben (Oxfam).
Dazu der Vorsitzende unserer Stiftung, Eberhard Schultz: „Alle reden davon, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Notwendig aber ist es, über soziale Menschenrechte zu reden. Wer die Ursachenbekämpfung ernst meint, muss eine gerechte soziale Weltwirtschaftsordnung schaffen, die auch den Geflüchteten ein menschenwürdiges Leben ermöglichen würde. Ein wichtiges Mittel hierzu ist die Verwirklichung der sozialen Menschenrechte: des Rechts auf Arbeit, adäquate Wohnverhältnisse, gesundheitliche Versorgung und Bildung. Diese sind in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgeschrieben und im UN-Sozialpakt von 1966 völkerrechtlich verbindlich geregelt. Es wird Zeit, sie weltweit und in Deutschland in nationales Recht umzuwandeln und anzuwenden.“
Während in Deutschland über die „Belastung“ durch ca. 800.000 Flüchtende – das hieße etwa 1 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands – gestritten wird, haben die Nachbarländer Syriens bereits Millionen von Geflüchteten Schutz gewährt, trotz geringeren materiellen Reichtums und Kapazitäten, alleine der Libanon ca. 1 Million, doppelt so viele die Türkei (UNHCR). Es wird daher Zeit, diesen Nachbarstaaten endlich eine wirksame finanzielle Unterstützung zu gewähren. Unsere Kuratoriumsvorsitzende Rita Süssmuth dazu: „Es ist wichtig, dass wir ‚Win-win-Situationen’ schaffen. Für die aufnehmenden Länder, für die Herkunftsländer und für Migranten und Einheimische. Das muss das Ziel sein.“
Unsere Stiftung unterstützt Flüchtlingsinitiativen und -projekte politisch und auch finanziell. Auf unserer Jahresveranstaltung am 27.10.2015 vergeben wir einen Sonderpreis „Seenotrettung“ an SOS MEDITERRANEE.
Berlin, den 1. Oktober 2015