Menschenrechtsschutz

Internationale Menschenrechtsabkommen

Die Grundlage des heutigen internationalen Menschenrechtsschutzes bilden die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Dabei handelt es sich um rechtsverbindliche internationale Verträge, die inzwischen von der Mehrzahl der Staaten ratifiziert wurden. Die Vereinten Nationen haben zahlreiche Menschenrechtsdokumente verabschiedet, die sich mit den Menschenrechten allgemein, mit bestimmten Themen oder besonders gefährdeten Gruppen befassen.

Der Schutz der Menschenrechte ist schon in Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen von 1945 als eines ihrer Ziele festgelegt. Am 10. Dezember 1948 wurde dann die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als Resolution der Generalversammlung verabschiedet.

18 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) wurden die ersten völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechtspakte zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (Sozialpakt) sowie zu den politischen und bürgerlichen Rechten (Zivilpakt) verabschiedet. Zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bilden diese beiden Menschenrechtspakte die Internationale Charta der Menschenrechte. Es folgten spezielle Übereinkommen gegen rassistische Diskriminierung, Diskriminierung von Frauen und Folter, zum Schutz von Kinderrechten, der Rechte von Wanderarbeiter_innen und ihren Familien, den Rechten von Menschen mit Behinderungen sowie für den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.

Umsetzung der Menschenrechte

Die bei uns vielleicht bekanntest Menschenrechtsorganisation Amnesty International schreibt auf ihrer Homepage:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Dieser erste Satz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sichert jedem Menschen – weltweit und unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sozialer Anschauung, ethnischer und sozialer Herkunft – gleiche Rechte und Freiheiten zu. Menschenrechte sind angeboren, unveräußerlich, universell und unteilbar.

Doch Anspruch und Wirklichkeit stimmen oft nicht überein. Weiterhin werden weltweit Menschenrechte schwer verletzt: in China, Darfur, Myanmar oder Mexiko, im Iran, in Guantánamo oder bei der Flüchtlingsabwehr im Süden Italiens oder Spaniens. Auch 60 Jahre nach der Verabschiedung der AEMR durch die Vereinten Nationen muss der Schutz der Menschenrechte immer wieder neu eingefordert werden.

Auf der Homepage der Internationalen Liga für Menschenrechte heißt es:

Mit der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen bekannten sich alle nationalen Regierungen zu den Menschenrechten. Weltweit klafften jedoch Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Zu Zeiten des Kalten Krieges wie auch heute wurden und werden die Menschenrechte nicht selten machtpolitisch instrumentalisiert. Diskriminierende gesellschaftliche Strukturen, wie die systematische Benachteiligung von Frauen oder Minderheiten, wurden bislang kaum aufgebrochen. Infolge der wirtschaftlichen Globalisierung höhlen Maßgaben von “Strukturanpassung” und “Standortsicherung” insbesondere die sozialen Menschenrechtsstandards aus und beschneiden die Menschen und Staaten in ihrer demokratischen Selbstbestimmung.

Von einigen NGOs und kritischen Wissenschaftlern_innen wird die Gefahr der Instrumentalisierung der Menschenrechte für andere politische Zwecke gesehen. Dazu näheres auf der Homepage des Gründers der Stiftung www.menschenrechtsanwalt.de.