Soziales Menschenrecht auf Wohnen
2020 – In diesem Jahr haben wir mit bisher 20 NGOs einen sogenannten Parallelbericht für das Überprüfungsverfahren der UN fertiggestellt. Aktueller Anlass ist die Aufforderung des zuständigen Sozialausschusses der Vereinten Nationen (CESCR) an die Bundesregierung, bis Oktober 2020 einen Bericht über den Stand der Defizite beim Recht auf eine angemessene Wohnung zu erschwinglichen Preisen für alle in Deutschland einzureichen. Der UN-Ausschuss hatte konkrete Maßnahmen zur Behebung der akuten Wohnungsnot angemahnt. Die NGOs waren eingeladen, einen Parallelbericht zum Staatenbericht der Bundesregierung zu erarbeiten. Dieser mehr als 40 Seiten fassende Bericht, wurde nun mit einer Reihe konkreter Forderungen zur Durchsetzung des Sozialen Menschenrechts auf Wohnen an das zunächst zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales versendet.
Aufruf zur gemeinsamen Verwirklichung des sozialen Menschenrechts auf Wohnen
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
2018 – Zur bevorstehenden Überprüfung des 6. Staatenberichts der Bundesregierung auf der 64. Session vom 24. September bis 12. Oktober 2018 des zuständigen Sozialausschusses der Vereinten Nationen (CESCR) hat die Eberhard-Schultz-Stiftung in Kooperation mit der Volkssolidarität, der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Humanistischen Union, der Deutschen Sektion der International Association of Lawyers (IALANA), dem Landessenioren-beirat Berlin (LSBB) und der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative einen Parallelbericht zur aktuellen Umsetzungssituation des UN-Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) in Deutschland eingereicht.
Der Parallelbericht nimmt kritisch Stellung zum Staatenbericht Deutschlands und wurde auf der Grundlage des Fragenkatalogs erarbeitet, den unsere Stiftung bereits im September 2017 für die vorbereitende Sitzung verfasst hatte. Schwerpunkte des jetzt eingereichten Berichts sind die Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls, das Recht auf soziale Sicherheit, Familie, Bildung, Wohnen und Gesundheit. Deren umfassende Anerkennung und Umsetzung als subjektive Rechte, die notfalls vor den Gerichten und dem UN-Ausschuss einklagbar sind, ist ein dringendes Gebot des Völkerrechts, dem die Bundesregierung endlich nachkommen sollte.