Das Recht auf Arbeit

Art. 6 UN-Sozialpakt:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes Einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfasst, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz dieses Rechts.

(2) Die von einem Vertragsstaat zur vollen Verwirklichung dieses Rechts zu unternehmenden Schritte umfassen fachliche und berufliche Beratung und Ausbildungsprogramme sowie die Festlegung von Grundsätzen und Verfahren zur Erzielung einer stetigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung und einer produktiven Vollbeschäftigung unter Bedingungen, welche die politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten des Einzelnen schützen.

Es geht um das Recht, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte und angenommene Arbeit auf menschenwürdige Art und Weise selbst zu verdienen. Es geht nicht – wie häufig missverstanden – um das subjektive Recht auf einen konkreten Arbeitsplatz. Das Recht auf Arbeit beinhaltet die Verfügbarkeit von Einrichtungen zur Arbeitsvermittlung, einen offenen und barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt sowie einen menschenwürdigen Charakter der Arbeit. Damit verbunden sind zahlreiche Achtungs-, Schutz- und Gewährleistungspflichten des Staates.

Die Einhaltung dieser Pflichten in Deutschland ist in vielerlei Hinsicht defizitär. Dies zeigt sich unter anderem am Arbeitsverbot für Asylsuchende sowie an der systematischen Ausbeutung mobiler Arbeitnehmer_innen aus dem EU-Ausland, die in prekären Beschäftigungsformen wie Entsendung oder Leiharbeit ohne Sozial- oder Krankenversicherung angestellt, unter Mindestlohn bezahlt und häufig sogar gänzlich um ihren Lohn betrogen werden.

Eine menschenwürdige Arbeit beeinflusst maßgeblich die Lebenschancen der Menschen und ihrer Familien und ist zugleich ein wichtiger Aspekt der Selbstverwirklichung. Daher setzt sich unsere Stiftung für die volle Umsetzung dieses Rechts ein. Sehen Sie hier die dazu von uns geförderten Projekte.

(erarbeitet auf Grundlage von: Krennerich, Michael: Soziale Menschenrechte. Zwischen Recht und Politik. 2013)