Das Recht auf eine angemessene Wohnung
Art. 11 Abs. 1 UN-Sozialpakt:
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.
Das Recht jedes Menschen auf eine angemessene Unterkunft ist zwar nicht als eigenständiger Artikel, aber dennoch als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard verankert. Es umfasst die prinzipielle Verfügbarkeitsowie einen offenen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Wohnraum. Dazu gehören auch die notwendigen Infrastrukturen, angemessene Qualität und kulturelle Angemessenheit des Wohnens.
Weltweit verfügen etwa zwei Milliarden Menschen über keine angemessene Unterkunft. Das bedeutet, sie leben unter lebens- oder gesundheitsbedrohlichen Bedingungen in Armutsvierteln, informellen Siedlungen oder unter anderen menschenunwürdigen Verhältnissen. Jahr für Jahr werden unzählige Menschen weltweit willkürlich und unter Zwang aus ihren Unterkünften vertrieben. Obdachlosigkeit und unzureichende Unterkünfte sind auch in einem reichen Industrieland wie Deutschland ein großes Problem. Hierzulande leben nach Erhebungen der Bundesgemeinschaft Wohnungslosenhilfe 22.000 Menschen auf der Straße. Insbesondere gegenüber Sinti und Roma kommt es immer wieder zu diskriminierenden Praktiken auf dem Wohnungsmarkt oder bei der Vergabe von Notunterkünften. Die Situation in Deutschland ist also weit entfernt davon, dem Menschenrecht auf eine angemessene Wohnung zu entsprechen.
Hier finden Sie die von unserer Stiftung unterstützten Projekte, die zur Förderung der vollständigen Umsetzung des Rechts auf Wohnung geeignet sind.
(erarbeitet auf Grundlage von: Krennerich, Michael: Soziale Menschenrechte. Zwischen Recht und Politik. 2013)