Antragstellung

Allgemeine Informationen 

Was fördert die Eberhard–Schultz–Stiftung?

Die Eberhard–Schultz–Stiftung ist vom Leitbild einer Unterstützung und Bewusstseinsentwicklung für die sozialen Menschenrechte und Partizipation getragen. Durch die Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe möchten wir Gleichbehandlung verwirklichen und streben die Beseitigung von Diskriminierungen jeglicher Art an. Insbesondere setzen wir uns für eine Inklusion benachteiligter Gruppen und hilfsbedürftiger Personen ein. Bevor Sie sich für eine Antragsstellung entscheiden, würden wir Sie bitten, sich mit unserer Satzung vertraut zu machen.

Wen fördert die Eberhard–Schultz–Stiftung?

Aus den vorangehenden Gründen haben wir uns zum Ziel gesetzt, Modellprojekte und Initiativen zu fördern, welche die Umsetzung und Verankerung der sozialen Menschenrechte verpflichtet haben oder die Debatte in die Öffentlichkeit tragen. Deswegen fördern wir keine Projekte, die sich auf die individuellen Menschenrechte oder Kinderrechte beziehen, sondern legen besonderen Wert darauf, dass die von uns geförderten Projekte einen konkreten Bezug zu einem oder mehreren sozialen Menschenrechten aufweisen bzw. gesellschaftliche Teilhabe/Partizipation ermöglichen sollen. Die sozialen Menschenrechte sind im UN–Sozialpakt von 1966 niedergeschrieben. Hierzu zählen:

  • Das Recht auf Arbeit
  • Das Recht auf angemessenen Lebensstandard bzgl. Ernährung, Bekleidung und Wohnung
  • Das Recht auf soziale Sicherheit
  • Das Recht auf ein Höchstmaß an geistiger und körperlicher Gesundheit
  • Das Recht auf Bildung
  • Das Recht auf Freiheit des Kulturlebens

Wir fördern keine Einzelpersonen oder Projekte im öffentlichen Bereich wie Schulen, Hochschulen und Kindergärten und vergeben keine Stipendien.

Bitte beachten Sie, dass wir eine kleine Stiftung sind. Bei hohen Förderantragssummen kommen wir nur für eine Mitfinanzierung in Frage.

In Fällen extremer Arbeitsausbeutung von mobilen Beschäftigten bieten wir die Möglichkeit, kurzfristig bis zu 500 Euro über unseren Notfonds zu beantragen. 

Antragsverfahren und Unterlagen

Ein Projektantrag sollte neben den allgemeinen Angaben auf unserem Formblatt eine maximal zwei Seiten umfassende Projektdarstellung sowie einen einseitigen, nachvollziehbaren Finanzplan enthalten.

Bitte lassen Sie uns Anträge per E-Mail als PDF-Dokument an info@dmn308.panel.vege.net zukommen. 

Zu Ihrer Orientierung finden Sie hier konkrete Hinweise zu Projektanträgen sowie den – bei Bewilligung der Förderung – erforderlichen Nachweisen.

Antragsfristen

Einsendeschluss für Förderanträge:

  • 1. März
  • 1. September und
  • 1. Dezember

Unser Vorstand entscheidet über die Projektbewilligung nach Einsendeschluss auf seinen Sitzungen. In der Regel werden Sie zwei bis drei Wochen später benachrichtigt. Wir bitten Sie, während dieser Zeit von Nachfragen bzgl. der Entscheidung abzusehen.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht, vgl. § 2 Absatz 3 der Stiftungssatzung.

Sollten Sie weitere Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich gerne telefonisch (+49 (0)30 245 33 798) oder per E–Mail an uns: info@dmn308.panel.vege.net.