Soziale Menschenrechtspolitik der Bundesregierung auf dem Prüfstand: Parallelbericht zum Staatenbericht eingereicht
Zur bevorstehenden Überprüfung des 6. Staatenberichts der Bundesregierung auf der 64. Session vom 24. September bis 12. Oktober 2018 des zuständigen Sozialausschusses der Vereinten Nationen (CESCR) hat die Eberhard-Schultz-Stiftung in Kooperation mit der Volkssolidarität, der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Humanistischen Union, der Deutschen Sektion der International Association of Lawyers (IALANA), dem Landessenioren-beirat Berlin (LSBB) und der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative einen Parallelbericht zur aktuellen Umsetzungssituation des UN-Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) in Deutschland eingereicht.
Der Parallelbericht nimmt kritisch Stellung zum Staatenbericht Deutschlands und wurde auf der Grundlage des Fragenkatalogs erarbeitet, den unsere Stiftung bereits im September 2017 für die vorbereitende Sitzung verfasst hatte. Schwerpunkte des jetzt eingereichten Berichts sind die Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls, das Recht auf soziale Sicherheit, Familie, Bildung, Wohnen und Gesundheit. Deren umfassende Anerkennung und Umsetzung als subjektive Rechte, die notfalls vor den Gerichten und dem UN-Ausschuss einklagbar sind, ist ein dringendes Gebot des Völkerrechts, dem die Bundesregierung endlich nachkommen sollte.
Hier finden Sie den Parallelbericht auf Deutsch.
Hier finden Sie den Parallelbericht auf Englisch.
Hier finden Sie unsere Pressemitteilung.