Eberhard_Schultz_spricht_vor_UN_CESCR

Stiftung berichtet auf der Sitzung des UN – Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-CESCR) in Genf zum Staaten-Bericht der Bundesregierung

Deshalb hat Eberhard Schultz seine vorbereitete Rede  auch gekürzt und auf die Vorstellung unserer Stiftung und die Erwähnung der Koalitionspartner*innen sowie die Notwendigkeit der umgehenden Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt konzentriert: zumindest ein konkreter Zeitplan der Ratifizierung, damit die einzelnen sozialen Menschenrechte endlich auch als Grundrechte in der Verfassung aufgenommen und notfalls vor Gerichten einklagbar werden.

Am darauf folgenden Dienstagvormittag begann die Prüfung der Umsetzung der wsk-Rechte[2] durch den Ausschuss mit der Fragerunde der Ausschussmitglieder an die Bundesregierung, die mit einer größeren Delegation unter Leitung von Staatssekretär Böhning vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erschienen war. Trotz verschiedener bohrender Nachfragen von Ausschussmitgliedern beschränkte sich die Stellungnahme der Bundesregierung neben vielen Details zu einzelnen Fragen und der Rechtslage aus ihrer Sicht in den für uns wichtigsten Aspekten darauf, zu betonen:

  • im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sei (erstmals) vereinbart worden: die Ratifizierung des Zusatzprotokolls werde »angestrebt«; hier müssten noch schwierige Rechtsfragen wie zum Beispiel die Folgen des vom UN-CESCR geforderten Streikrechts für Beamten geklärt werden;
  • die neue Bundesregierung, die ihre Arbeit erst vor einem halben Jahr habe aufnehmen können, sei dabei, die Anforderungen der verschiedenen sozialen Bereiche zu überprüfen und mit den zuständigen Akteuren in Gang zu bringen;
  • für viele der angesprochenen Fragen sei die Mitwirkung der zuständigen Vertreter der Bundesländer maßgeblich, deren Vertretern auch zum Teil die Beantwortung überlassen wurde (zum Beispiel des Deutschen Städtetages); für eine Reihe von Fragen müssten noch Untersuchungen angestellt und Statistiken ausgearbeitet werden.

Zum Schluss der Sitzung konnte unser Vorsitzender noch einmal kurz das Wort ergreifen. Er betonte, es sei an der Zeit, wenigstens einen genauen Fahrplan  für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls festzulegen, damit die sozialen Menschenrechte endlich auch in Deutschland durchsetzbar werden; darüber hinaus könne sich die Bundesregierung als das nach internationalem Recht verantwortliche Völkerrechtssubjekt nicht hinter der föderalen Struktur, einer Zuständigkeit der Länder, verstecken.

Insgesamt also eine ernüchternde Bilanz. Dabei wäre noch anzumerken: Selbst wenn das Streikrecht und bestimmte Probleme, die sich aus der föderalen Struktur ergeben, kurzfristig nicht zu klären wären, könnte sich die Bundesregierung insoweit auf einen Vorbehalt beschränken (wie etwa bei der Kinderrechts – oder der Behinderten-Konvention), alle anderen Verpflichtungen aber unverzüglich erfüllen.

Es bleibt jetzt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die voraussichtlich klare Kritik des UN – CESCR am Staaten-Bericht der Bundesregierung reagiert und ob es der Zivilgesellschaft gelingt, den Druck zur Umsetzung der sozialen Menschenrechte zu erhöhen, um sie endlich durchsetzen zu können.

Dafür war auch die gut koordinierte Vorbereitung und das entschlossene Auftreten der NGOs In Genf, wofür wir allen an dieser Stelle noch einmal danken möchten, ein ermutigendes Zeichen.

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[1] Ärzte der Welt, Arbeit/Soziales Attac München, Forum Pflege aktuell, Nationale Armutskonferenz, Bundesvereinigung Trans* (vertreten durch Kim Trau), Forum Menschenrechte, Brot für die Welt, FIAN, Aktion GEN-Klage, Women’s International League for Peace and Freedom und das European Center for Constitutional and Human Rights.

[2] Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte