Reaktionen auf Abschließende Bemerkungen des UN-Fachausschusses zum Sozialpakt (CESCR) zum 6. Staatenbericht Deutschlands
Die vom UN-Fachausschuss (CESCR) zum Sozialpakt veröffentlichten Abschließenden Bemerkungen (Engl. Concluding Observations) zum 6. Staatenbericht Deutschlands wurden am 16. Oktober veröffentlicht.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat dazu auf seiner Homepage einen Beitrag veröffentlicht. Darin wird unter anderem auf den „dringlichen Zwischenbericht“ verwiesen, dessen Einreichung zu den drei Themen Situation älterer Menschen in der Pflege, Kinderarmut und Recht auf Wohnen innerhalb von 24 Monaten vom UN-Ausschuss angefordert wurde.
Besonders ausführliche „Hausaufgaben“ für die Bundesregierung wurden zum Recht auf Wohnen ausgesprochen, da, so DIMR, dem Ausschuss „die nationale Problematik als sehr dringlich erscheint“.
Tobias Schwab, Experte für Entwicklungsthemen bei der Frankfurter Rundschau, spricht von einer „Rüge für Deutschland“ für die lediglich auf Freiwilligkeit beruhenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. In ihren Concluding Observations fordet der UN-Ausschuss gesetzliche Regelungen um die Achtung der Menschenrechte und die Haftbarkeit bei Verstößen sicherzustellen.