20 NGOs fordern die längst fällige Verwirklichung des sozialen Menschenrechts auf Wohnen für Alle in Deutschland von der Bundesregierung mit unserem gemeinsamen Parallel-Bericht für das Überprüfungsverfahren der UN und werben um weitere Unterstützung.
Im Frühjahr vorigen Jahres haben wir uns mit Organisationen der Zivilgesellschaft, PolitikerInnen und einigen AktivistInnen aus dem Bereich Wohnen an die Öffentlichkeit gewandt und den Aufruf auf einer Veranstaltung am 28.3. 2019 im Haus der Demokratie und Menschenrechte vorgestellt. Darin hieß es:
Die Betroffenen haben längst begonnen sich zu wehren und sich in Mieter*inneninitiativen und Bündnissen wie #Mietenwahnsinn zusammengeschlossen. Zwangsräumungen wurden blockiert, leerstehende Häuser besetzt. Kiezinitiativen verhinderten in Kreuzberg einen Google-Campus – weltweit zum ersten Mal. Das Kosmosviertel und inzwischen mehrere Großsiedlungen wurden rekommunalisiert. Auch die Kampagne „Deutsche Wohnen enteignen“ verstärkt diese Bewegung. Politiker*innen verschiedener Parteien (Linken, Grünen, Sozialdemokrat*innen) machen mobil.
Als rechtliches Fundament für die gesellschaftspolitische Arbeit im Bereich Wohnen bietet sich das soziale Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum für alle an, wie es im Art. 11 I UN-Sozialpakt von 1966 und in verschiedenen Landesverfassungen festgeschrieben ist. Diese sehen wir als Instrumente an, um Organisationen zu unterstützen, die sich in ihren Aktivitäten und Mobilisierungen schon jetzt für das soziales Menschenrecht auf angemessenes Wohnen für alle engagieren. Die Initiativen gegen Zwangsräumungen; die vielen Mieter*innengemeinschaften, die sich gegen Mieterhöhungen und Verdrängung wehren; die Kampagnen, die eine soziale Ausrichtung der Wohnungspolitik bis hin zur Enteignung großer Immobilienkonzerne fordern, ersetzen im Moment die eigentlich notwendige staatliche und öffentliche Verantwortung für eine umfassende soziale Wohnversorgung.
Der Staat kommt seiner Verpflichtung bei der Umsetzung dieser Normen nicht nach!
Die gegenwärtigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronakrise sind ein schlagender Beweis dafür, dass die Bundesregierung zusammen mit den Landesregierungen – trotz der formellen Zuständigkeit der Länder – durchaus in der Lage ist, kurzfristig Gesetzesänderungen einzuführen (wie etwa bei Kündigungen und Zwangsräumungen zu Gunsten der MieterInnen die Verlängerung der Frist).
In diesem Jahr haben wir mit bisher 20 NGOs einen sogenannten Parallelbericht für das Überprüfungsverfahren der UN fertiggestellt. Aktueller Anlass ist die Aufforderung des zuständigen Sozialausschusses der Vereinten Nationen (CESCR) an die Bundesregierung, bis Oktober 2020 einen Bericht über den Stand der Defizite beim Recht auf eine angemessene Wohnung zu erschwinglichen Preisen für alle in Deutschland einzureichen. Der UN-Ausschuss hatte konkrete Maßnahmen zur Behebung der akuten Wohnungsnot angemahnt. Die NGOs waren eingeladen, einen Parallelbericht zum Staatenbericht der Bundesregierung zu erarbeiten. Dieser mehr als 40 Seiten fassende Bericht, wurde nun mit einer Reihe konkreter Forderungen zur Durchsetzung des Sozialen Menschenrechts auf Wohnen an das zunächst zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales versendet.
Wir rufen weitere Nichtregierungsorganisationen, Verbände, Parteien und Betroffene auf, diesen Bericht zu unterstützen!
Wir bitte um Zustimmung an die Adresse unserer Stiftung: Greifswalderstraße 4, 10405 Berlin oder an unsere E-Mailadresse: info@sozialemenschenrechtsstiftung.org. Weitere Informationen und den vollständigen Bericht auf unserer Homepage: sozialemenschenrechtsstiftung.org.
Erstunterzeichner*innen des Aufrufs 2019: Internationale Liga für Menschenrechte, Humanistische Union, attac Berlin, Rouzbeh Taheri (Kampagne Deutsche Wohnen & Co enteignen), Mieterprotest Kosmosviertel, Stille Straße e.V., Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., Gregor Gysi (MdB Die Linke), Katalin Gennburg (MdA Die Linke), Reiner Braun (Präsident International Peace Bureau), Dr. Werner Rügemer (Autor und Philosoph), Prof. em. Dr. Fanny-Michaela Raisin (ehem. Vorstand ILMR), Monika Bergen (Vorstandsmitglied Flüchtlingsrat Berlin e.V.), Gabriele Kutt (Rechtsanwältin), Mara Fischer (Aktivistin für Wohnungslose), Robert Trettin (Stellv. Sprecher NAK), Tobias Baur (Vorstandsmitglied der Humanistischen Union), Doro Zinke, Dr. Cem Dalaman, Prof. em. Dr. Heinrich Fink (ehem. Rektor der Humboldt Universität zu Berlin), Jean Ziegler (Vize Präsident des beratenden Ausschusses des UNO-Menschenrechtsrates), Hannes Lämmler (Europäisches BürgerInnen Forum -Forum Civique européen)
Bisherige KooperationspartnerInnen des Parallelberichts: Das Armutsnetzwerk, Attac Berlin, Bizim Kiez unser Kiez, Buchwerk Bodonie.V., Ethecon Stiftung, Europäisches Bürgerforum (EBF, forum civique), Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V., Grips Theater, Harmonie e.V., Institut für kritische Theorie (InkriT) e.V., Internationale Liga für Menschenrechte, Hartz IV. Betroffene e.V., Haus der Demokratie und Menschenrechte, Humanistische Union, Initiative Kotti und Co, Initiative Mietenvolksentscheid, Bündnis Mieterprotest Kosmosviertel, Nationale Armutskonferenz (nak), Der SKM Bundesverband e.V., Wohnungslosenparlament in Gründung, KLIK e.V
Weitere UnterstützerInnen 2020: KLIK e.V., Sinan Carikci , BürgerInneninitiative „Altes Wasserwerk Tegel“, Doris Hammer (Sozialpolitische Sprecherin Fraktion DIE LINKE in der BVV Neukölln)
Internationale Dokumente zum sozialen Menschenrecht auf Wohnen: Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 Art.11 UN-Sozialpakt:
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.
“Empfehlungen des UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zum 6. Staatenbericht der Bundesregierung vom 12.10.2018 (Concluding Observations – CESCR):
„Nr. 4. Der Ausschuss begrüßt die Erklärung der Delegation des Vertragsstaates, dass die deutschen Behörden das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifizieren wollen, und ermutigt den Vertragsstaat, die Ratifizierung zu beschleunigen.“
„Nr. 55. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat:
(a) die Bereitstellung erschwinglicher Wohneinheiten, insbesondere für die an den stärksten benachteiligten und ausgegrenzten Personen und Gruppen zu verbessern;
(b) die öffentliche Finanzierung im Wohnungssektor weiter zu erhöhen;
(c) die Erhöhung der Obergrenze für die Erstattung von Wohnkosten aus den grundlegenden Sozialleistungen, um den Marktpreis zu decken;
(d) das Ausmaß der Obdachlosigkeit zu reduzieren und eine angemessene Bereitstellung von Aufnahmeeinrichtungen, einschließlich Notunterkünften und -heimen, sowie Sozialrehabilitations-zentren sicherzustellen;
(e) Daten zu sammeln nach Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit und anderen relevanten Kriterien, aufgeschlüsselt nach dem Umfang und dem Ausmaß der Obdachlosigkeit des Vertragsstaates, um ein wirksames Mittel zur Überwachung der Situation der Obdachlosigkeit zu schaffen;
(f) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Auswirkungen von Spekulation in städtischen Wohngebieten entgegenzuwirken Unterkunft beim Zugang zu bezahlbarem Wohnraum.“
„Nr. 65. [ …] Der Ausschuss ermutigt den Vertragsstaat sich vor seinem nächsten periodischen Bericht, im Anschluss an die vorliegenden Schlussbemerkungen und im Prozess der Konsultation auf nationaler Ebene vor der Einreichung mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte, Nichtregierungsorganisationen und anderen Mitgliedern der Zivilgesellschaft zu befassen.“
„Nr. 66. In Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Weiterverfolgung der vom Ausschuss angenommenen Schlussbemerkungen wird der Vertragsstaat aufgefordert, innerhalb von 24 Monaten nach der Annahme dieser abschließenden Bemerkungen Informationen über die Umsetzung der in den Ziffern 49 ff (Pflegedienste für ältere Menschen), 51 (in Bezug auf Kinderarmut) und 55 (b) und (c) (Bezug auf das Recht auf Wohnen).“