abschließende Worte unseres Parallelberichts an den UN-Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung – eine Zusammenfassung
Liebe Mitstreitende und Unterstützer:innen unseres Parallelberichts an den UN-Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung,
den unsere Stiftung, vertreten durch den wissenschaftliche Leiter Prof. Dr. Cengiz Barskanmaz und dem Stiftungsvorstand Eberhard Schultz, am 23. und 24. November in Genf vorgestellt haben. Inzwischen liegen die Schlussbemerkungen des Ausschusses mit einer Reihe von dringenden Hausaufgaben für Deutschland vor, in denen sich zahlreiche Handlungsbedarfe und Empfehlungen zur Beseitigung von Rassendiskriminierung aus unserem Parallelberichts wiederfinden.
Besondere Bedeutung legt der Ausschuss auf die Empfehlungen in den Randnummern
16 Rassistische Hassreden und Verbrechen: Empfohlen wird die Schaffung eines wirksamer Rechtsrahmens, Schulungen von Personal in Polizei und Justiz sowie die Untersuchung der Vorfälle und ggfs. konsequente strafrechtliche Verfolgung.
18 Racial Profiling und Gewaltanwendung durch Vollzugsbeamte: Empfohlen wird ein absolutes Verbot der Erstellung von Personenprofilen nach rassischen Gesichtspunkten, die Entwicklung von Leitlinien für Behörden und deren Mitarbeiter:innen, um Racial Profiling bei Polizeikontrollen, Identitätsüberprüfungen und anderen polizeilichen Maßnahmen zu verhindern, die Einrichtung eines unabhängigen Beschwerdemechanismus zur Untersuchung von Straftaten, an denen Strafverfolgungsbeamte beteiligt sind sowie der Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln für Betroffene.
24 Recht auf Bildung: Empfohlen wird die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zur Bildung, die Verbesserung des Zugangs zur Vorschulbildung für Kinder aus ethnischen Minderheiten und mit Migrationshintergrund, die Bekämpfung des Schulabbruchs, von dem Kinder aus ethnischen Minderheiten und mit Migrationshintergrund unverhältnismäßig stark betroffen sind, sowie die Verhinderung von Mobbing gegenüber Kindern aus ethnischen Minderheiten.
Was das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz betritt, wird kritisiert, dass noch immer nicht die rassistische Diskriminierung durch Behörden thematisiert wird und es nicht für alle Lebensbereiche gilt. Neben einer entsprechenden Nachbesserung wird gefordert, dass Antidiskriminierungsstellen im gesamten Vertragsstaat weiter ausgebaut werden und sie mit angemessenen personellen, technischen und finanziellen Ressourcen auszustatten sind.
Darüber hinaus wird die Einschränkung der Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in Bezug auf die derzeitige Situation in Palästina kritisiert und gefordert, Maßnahmen zur Überwachung und Bekämpfung von Hassreden nicht als Vorwand zu benutzen, um Proteste gegen Ungerechtigkeit und soziale Unzufriedenheit, insbesondere in Bezug auf bestimmte ethnisch-religiöse Minderheiten, zu unterbinden. Außerdem dürfen Frauen, die ethnischen muslimischen Gemeinschaften angehören, im öffentlichen Sektor nicht für das Tragen von Kopftüchern bestraft werden.
Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, in seinem nächsten periodischen Bericht detaillierte Informationen über die konkreten Maßnahmen bereitzustellen, die zur Umsetzung dieser Empfehlungen ergriffen wurden. Deutschland hat Versäumnisse bei der Bekämpfung von Rassendiskriminierung eingeräumt (Deutschland räumt Versäumnisse beim Kampf gegen Rassismus ein | tagesschau.de) Nun kommt es darauf an, die Bundesregierung unter Druck zu setzen, um die Umsetzung der geforderten Maßnahmen zügig und stringent zu verfolgen. Wir bitten dabei um Ihre tatkräftige Unterstützung, damit Deutschland seine vertraglichen Pflichten bis zum nächsten Staatenbericht 2026 möglichst vollständig erfüllt – eine Herausforderung, die heute wichtiger ist als je zuvor.
Untenstehend finden Sie unsere nicht abschließende redigierte Übersetzung der offiziellen Schlussbemerkungen zu den kombinierten Berichten 23 bis 26 von Deutschland durch den Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung
Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, Schlussbemerkungen in Deutsch