Die Menschenrechts-Kommission des Europarates fordert in ihrer Erklärung vom 19. März 2024 von Deutschland wichtige Verbesserungen beim Schutz von Menschenrechten und dem Zugang zu sozialen Rechten
Pressemitteilung
In einer Presseerklärung der Menschenrecht-Kommissarin des Europarats, Dunja, Mijatovic, vom 19.3.2024 äußert sich diese sehr kritisch zur Situation der sozialen Menschenrechte in Deutschland, dem reichsten Land Europas. (https://www.coe.int/de/web/portal/-/germany-follow-through-with-human-rights-commitments-and-improve-access-to-social-rights) Sie fordert „Empfehlungen zu den verfügbaren Strukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz von Menschenrechten und zum Zugang zu sozialen Rechten, insbesondere dem Schutz zur Armut und dem Recht auf angemessenen Wohnraum.“. Sie verweist auf die wachsende Ungleichheit und hält auch „dringende Schritte für erforderlich, um die Situation, insbesondere von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und anderen gefährdeten Gruppen.“
Damit sehen wir uns in unserem jahrelangen Kampf zur Umsetzung der völkerrechtlich verbindlichen sozialen Menschenrechte aus berufenem Munde bestätigt und bitten unsere Kooperationspartner:innen und engagierte Medien Vertreter:innen um eine weite Verbreitung und Unterstützung unserer Arbeit auch mit diesem Aufruf.
Wie sich die wachsende Ungleichheit auch im Bildungsbereich auswirkt, erläutert unser Vorstandsmitglied André Nogossek anhand des Berliner Schulwesens:
In kaum einem der OECD Staaten hängt der Bildungserfolg der Kinder so sehr vom sozioökonomischen Status der Eltern ab wie in Deutschland. In Berlin werden die Segregationstendenzen derzeit verschärft. Aktuell hat ein Referentenentwurf der Bildungsverwaltung den Senat passiert, der den gleichen Zugang zu den Gymnasien massiv erschwert. Bisher bekamen Kinder mit einem Notendurchschnitt von 2,3 aus allen Noten (bei verstärkter Gewichtung der Hauptfächer) aus dem 2. Halbjahr der 5. Klasse und dem 1. Halbjahr der 6. Klasse automatisch eine Gymnasialempfehlung. Letztendlich konnten jedoch auch Kinder ohne Gymnasialempfehlung auf das Gymnasium gehen, wenn die Eltern es wünschten. Alle Gymnasiast:innen mussten lediglich das erste Probejahr erfolgreich absolvieren, was auch vielen Kindern ohne Gymnasialempfehlung gelang. Dieser Elternwille soll nunmehr wie auch das Probejahr wegfallen und stattdessen alleine der Notendurchschnitt von maximal 2,3, aber lediglich aus den Noten in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache für eine Gymnasialempfehlung maßgeblich sein. Kinder ohne diese Empfehlung müssen ihre Eignung für das Gymnasium in einem gesonderten „Feststellungsverfahren“ nachweisen. Allerdings ist durchaus anerkannt, dass die Noten innerhalb Berlins kaum vergleichbar sind. Die zu befürchtende Entwicklung beschreibt Nogossek so: „Dramatischer Fachlehrermangel sowie die häufige Unterrichtsausfälle dürften es vielen Schulen, insbesondere in sozial schwächeren Bezirken, schwer möglich machen, die Kinder adäquat auf die Eignungstests vorzubereiten. Kinder deren Eltern sich teure Nachhilfen nicht leisten können, sind auch hier strukturell benachteiligt.“