Soziale Menschenrechte als Fundament für Inklusion und Zusammenhalt
Zum Bericht des Generalsekretärs an die Kommission für soziale Entwicklung (E/CN.5/2025/3)
Nach einem halben Jahr liegt nun endlich die offizielle deutsche Übersetzung der Sitzung der UN-Kommission für soziale Entwicklung vor. Dies nehmen wir zum Anlass, auf den Bericht des Generalsekretärs zur Förderung des sozialen Zusammenhalts durch Inklusion hinzuweisen:
Der aktuelle Bericht des Generalsekretärs an die Kommission für soziale Entwicklung (E/CN.5/2025/3) erinnert eindringlich daran, dass sozialer Zusammenhalt und Inklusion entscheidend sind, um die Verpflichtungen aus der Kopenhagener Erklärung über soziale Entwicklung, dem Aktionsprogramm des Weltgipfels für soziale Entwicklung und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Der Bericht hält fest:
Ohne die Verwirklichung sozialer Menschenrechte können weder Inklusion noch Solidarität gelingen.
Die Kernziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – „die Beseitigung der extremen Armut, die Herbeiführung produktiver Beschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle und die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Inklusion“ – drohen bis 2030 verfehlt zu werden. Ursachen sind wachsende Ungleichheit, Diskriminierung, schwache Sozialschutzsysteme und ein schwindendes Vertrauen in Institutionen.
Als Stiftung, die sich für soziale Menschenrechte einsetzt, sehen wir in diesen Befunden eine Bestätigung unserer Arbeit. Denn die Rechte auf Wohnen, Gesundheit, Bildung und Arbeit bilden die untrennbare Grundlage für soziale Teilhabe. Der Bericht zeigt beispielsweise anhand von Daten, dass Vertrauen dort steigt, wo Gesundheitssysteme ausgebaut sind und Menschen Mitsprache erleben. Das belegt:
Die Umsetzung sozialer Menschenrechte ist nicht nur ethisch geboten, sondern auch funktional notwendig für gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Der Generalsekretär betont, dass soziale Menschenrechte dabei nicht abstrakte Prinzipien sind, sondern konkrete Handlungsfelder. Er fordert „Investitionen in menschenwürdige Arbeit, Sozialschutz, Gesundheit und Bildung, gestützt durch eine wirksame und faire Steuerpolitik“ – genau die Menschrechte, die wir in den Mittelpunkt unserer Stiftungsarbeit stellen. Sie sind Voraussetzung dafür, dass Menschen in Würde leben und an der Gesellschaft teilhaben.
Der Bericht ist auch wichtig für den anstehenden zweiten Weltgipfel für soziale Entwicklung (2025) und die vierte Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung. Dafür wird es entscheidend sein, dass die Staaten ihre Zusagen mit konkreten Verpflichtungen unterlegen. Der Bericht spricht von der Notwendigkeit, „inklusive, gerechte und von Zusammenhalt geprägte Gesellschaften, die auf Menschenrechten und Gleichheit beruhen“ zu fördern.
Als Stiftung setzen wir diese Forderungen konkret um: Am 11. September 2025 beteiligen wir uns an der Veranstaltung zum Tag der Wohnungslosen im Haus der Demokratie und Menschenrechte. Im Oktober folgt eine Veranstaltung zum Thema „Senioren und Wohnen“ sowie unsere Jahresveranstaltung am 06.11.2025 mit der Verleihung des Sozialen Menschenrechtspreises unter der Schirmherrschaft des Bezirksbürgermeisters Jörn Oltmann im Rathaus Schöneberg.
Soziale Menschenrechte sind kein „Zusatz“ zur Entwicklung – sie sind ihre Voraussetzung. Der Bericht der Vereinten Nationen bestätigt, was wir seit Jahren vertreten: Nur wenn das Recht auf Wohnen, Gesundheit, Bildung und Arbeit verwirklicht wird, kann das Versprechen der Agenda 2030 eingelöst werden: niemanden zurückzulassen.