Der Tag der Wohnungslosen am 11.09. mahnt: Das völkerrechtlich verbindliche Soziale Menschenrecht auf Wohnen muss endlich umgesetzt werden!

Pressemitteilung zum Pressegespräch der Wohnungslosen_Stiftung im Haus

der Demokratie und Menschenrechte

Das soziale Menschenrecht auf Wohnen ist im UN-Sozialpakt von 1966 in Art. 11 unter dem „Recht auf einen angemessenen Lebensstandard“ festgehalten und völkerrechtlich bindend. Vor acht Jahren hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Ausschuss) die Bundesregierung abgemahnt. Der Ausschuss hatte auch aufgrund des NGO-Parallelberichts unserer Stiftung – in Kooperation mit mehr als einem Dutzend NGOs – angeordnet, dringende Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Wohnen für Alle in Deutschland durchzusetzen. Zwar kam sie einigen Aufforderungen des UN-Sozialausschuss nach, u.a. durch das Wohnungslosenberichterstattungsgesetzt von 2020, oder die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt 2023. Es fehlen aber die dringend erforderlichen Maßnahmen gegen die Auswirkungen von Spekulationen auf dem städtischen Wohnungsmarkt. In Berlin wird ein jährlicher Rückgang der Sozialwohnungen zwischen vier und fünf Tausend verzeichnet; außerdem eine besorgniserregende Nebenkostenentwicklung, explodierende Überschussmieten und Gentrifizierung.

Auf unserer Veranstaltung zum Thema „Das Recht auf Wohnen für ALLE“ am 18.07. in der Humboldt-Universität wurde die Thematik mit Beiträgen von den Experten Dr. Michael Kolocek (Wissenschaftler am Institut für Landes- und Stadtentwicklung Dortmund), Prof. Dr. Dr. h.c. Eichenhofer (Universität Jena) sowie Peter Schmidt vom Bündnis Mieterprotest Kosmosviertel, Preisträger unseres Menschenrechtspreises 2018 gründlich aufgearbeitet – auf Einladung von unserem Kuratoriumsmitglied Dr. Andrej Holm, dem bundesweit anerkannten Experten zur Wohnungsfrage.

Allein in Berlin lebten laut Berliner Senatsverwaltung im Februar 2024 insgesamt 55.556 wohnungslose Menschen. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, wohnungspolitische Rahmenbedingungen zu setzen und Maßnahmen zu ergreifen, die die Wohnungsnot beenden und bezahlbaren Wohnraum schaffen. Stattdessen können Investoren und große Konzerne ungehindert mit Wohnraum spekulieren. Ein Teilnehmer unserer Veranstaltung bringt es auf den Punkt:

„Momentan wird Wohnraum geschaffen, der nur für ein bestimmtes Klientel bezahlbar ist, nämlich die, die Geld sowieso im Übermaß haben.“

Doch Wohnraum darf keine Luxusware sein!

Hierzu erklärt unser Vorsitzender Eberhard Schultz:

„Der Tag der Wohnungslosen ist eine wichtige Gelegenheit, das soziale Menschenrecht auf Wohnen als Mittel zur Bekämpfung der sozialen Spaltung zu Lasten der Schwächste der Gesellschaft in den Fokus zu rücken und wieder ins öffentliche Bewusstsein zu bringen. Gerade die Berliner:innen müssten dafür zu gewinnen sein, haben doch 59,1% seinerzeit in der Volksabstimmung für „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ gestimmt.“

Und wie weiter nach dem Tag der Wohnungslosen am 11.09.?

Auch dieses Jahr arbeitet unsere Stiftung mit Expert:innen, Betroffenen und ihren Organisationen an einem NGO-Parallelbericht zur Kritik am 7. Staatenbericht der Bundesregierung an den UN-Sozialausschuss um damit eine wirkliche Umsetzung des sozialen Menschenrechts auf Wohnen voranzubringen u.a. mit Förderung der Postcode-Lotterie.

In diesem Sinne freuen wir uns auf ein ergiebiges Pressegespräch zu diesem hochaktuellen Thema der Wohnungslosen_Stiftung am 11.09. um 12 Uhr im Haus der Demokratie und Menschenrechte.

Berlin, den 4. September 2025
für den Vorstand Eberhard Schultz

Pressemitteilung zum Pressegespräch der Wohnungslosen Stiftung: Der Tag der der Wohnungslosen am 11.09. mahnt: Das völkerrechtlich verbindliche Soziale Menschenrecht auf Wohnen muss endlich umgesetzt werden!