Tag des Antimuslimischen Rassismus: Marwa el Sherbi

# Auch nach 17 Jahren:

Die geplante offizielle Gedenkveranstaltung für die im Landgericht Dresden am 1. Juli 2009, von einem Neonazi ermordete ägyptische Apothekerin Marwa El-Sherbini in Dresden reicht nicht aus!

Am 1. Juli, dem nationalen Tag gegen antimuslimischen Rassismus, wird an die ägyptische Apothekerin Marwa El-Sherbini erinnert, die am 1. Juli 2009 im Landgericht Dresden unter dubiosen Umständen von einem Neo-Nazi ermordet wurde.

Auch in diesem Jahr ist in Dresden ein offizielles Gedenken vorgesehen: im Marwa-El-Sherbini-Park vor dem Landgericht mit einer neuen Gedenkstele vor dem Gerichtsgebäude (die am 22. Juni 2026 öffentlich bekannt gemacht wurde).

Aus Sicht der Familie und ihres Anwalts reicht die bisherige Gedenkveranstaltung mit einigen wenigen ausgewählten Redebeiträge nicht. Vor allem, weil sie wie schon in den letzten Jahren nicht einmal ahnen lassen, warum die Ermordung im Gerichtssaal vor 17 Jahren zum offiziellen Tag des Antimuslimischen Rassismus erklärt wurde. Und jahrelang von Aktivitäten, Demonstrationen und Kundgebungen von Basisorganisationen, Vertretern von Moscheen und Kirchengemeinden sowie anderer NGO’s kritisch begleitet wurden.

Ich hatte bei der Justizverwaltung und dem Landgericht Dresden rechtzeitig darum gebeten, auf der diesjährigen Gedenkveranstaltung im Namen der Familie sprechen zu können. Dies ist mit dem Hinweis zurückgewiesen worden, die Redner:innen-Liste sei bereits geschlossen. Auch Tarek El Sherbini, der Bruder von Marwa in Kairo, nennt dies einen fadenscheinigen und eines Rechtsstaats unwürdigen Vorwand.

Auch die Familie wollte die bisherigen Aufklärungsbemühungen um die Vorgänge am 1. Juli 2009 kritisch einordnen und zugleich auf offen Fragen zum weiteren Strafvollzug hinweisen. Insbesondere, ob für den Täter Vollzugslockerungen, begleiteter Ausgang oder Ähnliches demnächst in Betracht komme. Sie befürchten vor allem naheliegende Racheakte des faschistischen Überzeugungstäters für die Familie in Kairo zur Vorbereitung eventueller Schutzmaßnahmen und verlangen daher Transparenz und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit ihren Sicherheitsbedenken.

Marwa El-Sherbini hatte den Schutz des Rechtsstaats gesucht und wurde deshalb nach entsprechender, offener Ankündigung gegenüber dem Gericht umgebracht, »diese verrückte Islamistin hat doch kein Lebensrecht in Deutschland!“ – was die Richter ihr weder mitgeteilt, noch den Neonazi beim Betreten des Gerichtssaal auf Waffen durchsucht hatten. Auch wegen dieser kaum vorstellbaren schweren Versäumnisse der Richter wurde der 1. Juli ausdrücklich zum Tag des Antimuslimischen Rassismus erklärt.

Die brennende Aktualität des antimuslimischen Rassismus in Deutschland belegt auch die jüngste Veröffentlichung, der renommierten Expert*innenorganisation CLAIM Deutschland. Die Organisation dokumentiert für das Jahr 2025 bundesweit 4.096 antimuslimische Vorfälle, rechnerisch mehr als elf pro Tag. Erfasst wurden Beleidigungen, Diskriminierungen, Bedrohungen und Angriffe; CLAIM betont zudem ein erhebliches Dunkelfeld und verweist darauf, dass antimuslimischer Rassismus das Sicherheits- und Zugehörigkeitsgefühl vieler Menschen beeinträchtigt.

Deshalb darf der 1. Juli nicht auf Gedenkrituale reduziert werden. Notwendig sind wirksamer Schutz für Betroffene, eine klare Benennung antimuslimischer Gewalt sowie eine ernsthafte Prüfung institutioneller Verantwortung in Justiz, Verwaltung und Politik. Und dazu gehört auch, dass die engagierten Basisorganisationen, NGO’s und kritische Expert:innen wie das Leipziger Bündnis gegen antimuslimischen Rassismus weiter, auch für die Familie von Marwa El Sherbini aktiv sind, und auf allen Ebenen unterstützt werden.

Dies fordert auch Tarek El Sherbiny ausdrücklich.

 

Für eventuelle weitere Rückfragen und Auskünfte stehe ich ebenso wie die Familie in Kairo gerne zur Verfügung.

(siehe auch Eberhard Schultz im 2023 erschienenen Buch *Das Problem heißt institutioneller Rassismus*)

 

Berlin, den 30. Juni 2026

(H. – Eberhard Schultz, Rechtsanwalt)

 

 

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