Antworten der FDP auf unsere Wahlprüfsteine:

 

Die FDP antwortete wie folgt:

Bei vielen der von Ihnen angesprochenen Herausforderungen teilen wir die Einschätzung, dass Berlin vor erheblichen Aufgaben steht – etwa bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums, der Verbesserung unseres Bildungswesens, einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung oder dem wirksamen Schutz vor jeder Form von Rassismus und Menschenfeindlichkeit.

Gleichzeitig unterscheiden sich unsere politischen Schlussfolgerungen in einzelnen Punkten von den Ihren teils sehr deutlich. Als Freie Demokraten sind wir überzeugt, dass nachhaltige Lösungen vor allem durch einen handlungsfähigen Rechtsstaat, leistungsfähige öffentliche Institutionen, wirtschaftliche Stärke, Bildung, Innovation und die Stärkung individueller Freiheits- und Entfaltungsmöglichkeiten erreicht werden.

 

Für die Beantwortung Ihrer Fragen haben wir auch Künstliche Intelligenz genutzt. Unsere Antworten basieren auf unserem Wahlprogramm für die Abgeordnetenhauswahl 2026 sowie auf den Beschlüssen der FDP Berlin und wurden durch die Fachsprecherinnen und Fachsprecher des Landesvorstands geprüft und überarbeitet.


Frage 1:

Wie wollen Sie dazu beitragen, dass die sozialen Menschenrechte in Deutschland gewahrt werden?

Die Achtung der Menschenwürde und der Grund- und Menschenrechte ist für uns Freie Demokraten Grundlage unseres politischen Handelns. Dazu gehören selbstverständlich auch die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, die Deutschland im Rahmen seiner internationalen Verpflichtungen anerkannt hat. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der jeder Mensch die Chance erhält, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten und unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Dabei unterscheiden wir uns allerdings in einem wesentlichen Punkt von Ihrer Einordnung zur Fragestellung. Wir verstehen soziale Menschenrechte in erster Linie als staatlichen Auftrag, faire Chancen und leistungsfähige öffentliche Strukturen zu schaffen. Der Staat soll befähigen, schützen und dort unterstützen, wo Hilfe erforderlich ist. Dauerhafte gesellschaftliche Teilhabe entsteht aus unserer Sicht jedoch vor allem durch gute Bildung, Zugang zum Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Stärke und einen funktionierenden Rechtsstaat.

Deshalb setzen wir unsere politischen Schwerpunkte bei den Voraussetzungen für sozialen Aufstieg. Berlin braucht wieder ein Bildungssystem, das Kindern unabhängig vom Elternhaus beste Chancen eröffnet. Es braucht eine leistungsfähige Verwaltung, die Leistungen schnell und unbürokratisch gewährt. Es braucht eine Wirtschaftspolitik, die Arbeitsplätze schafft, sowie einen funktionierenden Wohnungsmarkt, der ausreichend Wohnraum entstehen lässt. Ebenso gehören eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung, Barrierefreiheit und die konsequente Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung zu einer menschenrechtsorientierten Politik.

Besondere Bedeutung messen wir dabei der Eigenverantwortung des Einzelnen bei. Freiheit und soziale Verantwortung stehen für uns nicht im Gegensatz, sondern ergänzen sich. Ein starker Sozialstaat soll Menschen unterstützen, wenn sie Hilfe benötigen, sie aber zugleich befähigen, möglichst unabhängig von staatlicher Unterstützung leben zu können. Dieses Verständnis prägt sowohl unser Wahlprogramm als auch unser Grundsatzprogramm.

Frage 2:

Werden Sie sich konkret dafür einsetzen und gegebenenfalls wie, dass die sozialen Menschenrechte als einklagbare Rechte in unsere Gesetze aufgenommen werden?

Deutschland verfügt bereits heute über einen umfassenden Grund- und Sozialrechtsschutz sowie über einen leistungsfähigen Sozialstaat. Zudem bestehen umfangreiche gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten. Wir sehen deshalb gegenwärtig keinen Bedarf, soziale Menschenrechte pauschal als zusätzliche einklagbare Individualrechte im Landesrecht oder Grundgesetz zu verankern.

Wir respektieren ausdrücklich Ihr Anliegen, den Schutz sozialer Rechte weiter zu stärken. Allerdings unterscheiden wir uns in der Bewertung des geeigneten Weges. Aus unserer Sicht verbessert eine Ausweitung einklagbarer Leistungsansprüche allein die tatsächliche Lebenssituation der Menschen noch nicht. Entscheidend ist vielmehr, dass staatliche Leistungen tatsächlich verfügbar, finanzierbar und effizient organisiert sind.

Unser Schwerpunkt liegt deshalb auf einer funktionierenden Verwaltung, schnellen Genehmigungen, leistungsfähigen Schulen, einer modernen Gesundheitsversorgung und einem Wohnungsmarkt, der ausreichend Angebot schafft. Rechte entfalten ihren Wert erst dann vollständig, wenn staatliche Institutionen auch in der Lage sind, sie wirksam umzusetzen.

Wo gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, unterstützen wir selbstverständlich die Weiterentwicklung bestehender Rechtsansprüche und den effektiven Rechtsschutz. Neue einklagbare Leistungsrechte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass politische Gestaltungsspielräume oder die langfristige Finanzierbarkeit öffentlicher Leistungen eingeschränkt werden. Nachhaltige Sozialpolitik braucht immer auch solide öffentliche Finanzen.

Frage 3:

Welche konkreten Schritte unternehmen Sie, um das Recht auf angemessenen Wohnraum für alle zu bezahlbaren Preisen zu realisieren? Wie wollen Sie die Mietsenkungen erreichen, die erforderlich sind, damit Haushalte, die bereits jetzt mit den Mieten überfordert sind, in ihren Wohnungen bleiben können? Wie wollen Sie illegal überhöhte Mieten und Mietwucher verhindern und bekämpfen?

Die Wohnungsfrage gehört zu den größten Herausforderungen Berlins. Dass viele Menschen Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden oder steigende Mieten zu tragen, nehmen wir sehr ernst. Unser Ansatz unterscheidet sich jedoch grundlegend von der Annahme, dass sich dieses Problem in erster Linie durch zusätzliche Regulierung lösen lässt.

Aus unserer Sicht liegt die Hauptursache der steigenden Mieten im jahrelangen Mangel an neuem Wohnraum. Wo zu wenig gebaut wird und die Nachfrage das Angebot dauerhaft übersteigt, steigen zwangsläufig die Preise. Deshalb verfolgt die FDP Berlin eine konsequente Neubau- und Angebotspolitik.

Wir wollen deutlich mehr Bauland aktivieren, Planungs- und Genehmigungsverfahren drastisch beschleunigen, Bauvorschriften vereinfachen, serielles und modulares Bauen erleichtern und neue Stadtquartiere entwickeln. Durch Wohnungsbau am Rand des Tempelhofer Feldes kann beispielsweise einer der modernsten Kieze Europas entstehen. Dabei setzen wir ausdrücklich auf einen ausgewogenen Mix aus privatem Wohnungsbau, genossenschaftlichem Wohnungsbau und öffentlichem Wohnungsbau. Auch Dachaufstockungen, Nachverdichtung und die stärkere Zusammenarbeit mit Brandenburg gehören für uns zu einer nachhaltigen Wohnungsstrategie.

Gleichzeitig wollen wir die Wohnkosten insgesamt senken. Dazu gehören geringere Baukosten, weniger Bürokratie und sinkende Mietnebenkosten durch effizientere Energie- und Infrastrukturpolitik. Denn bezahlbares Wohnen bedeutet nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die gesamte monatliche Belastung.

Wo Vermieter gegen geltendes Recht verstoßen oder Mietwucher betreiben, müssen die bestehenden gesetzlichen Vorschriften selbstverständlich konsequent angewandt werden. Mietwucher ist bereits heute verboten. Die zuständigen Behörden und Gerichte müssen in die Lage versetzt werden, geltendes Recht wirksam durchzusetzen. Neue Regelungen sind aus unserer Sicht hierfür weniger entscheidend als eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze.

Wir teilen allerdings nicht Ihre Einschätzung, dass staatliche Preisvorgaben oder dauerhafte Eingriffe in den Wohnungsmarkt das grundlegende Problem lösen können. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen vielmehr, dass Investitionen zurückgehen, wenn Planungssicherheit fehlt. Langfristig entstehen dadurch weniger Wohnungen und die Knappheit verschärft sich weiter. Unser Ziel ist deshalb ein Wohnungsmarkt, auf dem ausreichend neuer Wohnraum entsteht und dadurch dauerhaft auch der Preisdruck sinkt.

Frage 4:

Welchen Beitrag zur Lösung der Wohnungskrise leistet für Sie der Neubau? Wie kann Neubau zur bedarfsgerechten Beschaffung von Wohnraum mit Kostenmieten unter 8 €/m² führen? Sind Sie für sozialen Wohnungsbau ohne Befristung der Sozialbindung?

Für uns ist der Wohnungsneubau der entscheidende Schlüssel zur Entspannung des Berliner Wohnungsmarktes. Eine wachsende Stadt benötigt ein wachsendes Wohnungsangebot. Ohne ausreichend neue Wohnungen wird jede andere wohnungspolitische Maßnahme dauerhaft an ihre Grenzen stoßen.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um einen einseitigen Fokus auf hochpreisige Wohnungen. Berlin braucht Wohnraum für unterschiedliche Lebenssituationen und Einkommensgruppen. Deshalb setzen wir auf einen ausgewogenen Dreiklang aus öffentlichem Wohnungsbau, genossenschaftlichem Wohnungsbau und privatem Wohnungsbau. Neue Quartiere sollen sozial gemischt, architektonisch hochwertig und gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden sein.

Die von Ihnen genannte Zielgröße von Kostenmieten unter 8 Euro pro Quadratmeter halten wir unter den heutigen Rahmenbedingungen allerdings überwiegend nicht für realistisch. Baukosten, Grundstückspreise, energetische Anforderungen und Finanzierungskosten haben sich in den vergangenen Jahren erheblich erhöht. Politische Versprechen, die diese ökonomischen Rahmenbedingungen außer Acht lassen, helfen den Wohnungssuchenden letztlich nicht weiter.

Unser Ziel ist deshalb, die Kosten des Bauens selbst deutlich zu senken: durch schnellere Genehmigungen, weniger Bürokratie, vereinfachte Bauvorschriften, innovative Bauweisen, mehr verfügbares Bauland und eine höhere Planungssicherheit. So entstehen dauerhaft günstigere Wohnungen, ohne dass die öffentliche Hand dauerhaft immer höhere Zuschüsse leisten muss.

Sozialen Wohnungsbau halten wir weiterhin für einen wichtigen Bestandteil des Wohnungsmarktes, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen oder besonderen Unterstützungsbedarfen. Wir wollen die Schwellenwerte an die Bundesstandards anpassen. Die Ausgestaltung der Bindungsfristen muss jedoch so erfolgen, dass auch künftig ausreichend Investitionsanreize bestehen. Dauerhafte Bindungen können im Einzelfall sinnvoll sein, dürfen aber nicht dazu führen, dass weniger gebaut wird oder öffentliche Mittel ineffizient eingesetzt werden. Entscheidend bleibt für uns, dass insgesamt deutlich mehr Wohnungen entstehen und dadurch langfristig auch die Preise wieder unter Druck geraten.

Frage 5:

Sehen Sie in der Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne, wie es Berliner Mieter*inneninitiativen mit dem erfolgreichen Volksbegehren durchsetzen wollen, eine legitime und wirksame Möglichkeit, das Profitstreben großer Wohnungskonzerne auf dem Wohnungsmarkt zu begrenzen?

Nein.

Wir respektieren ausdrücklich das Anliegen vieler Berlinerinnen und Berliner, die sich angesichts steigender Mieten und eines angespannten Wohnungsmarktes eine spürbare Verbesserung ihrer Situation wünschen. Die Unterstützung, die das Volksbegehren erhalten hat, zeigt, wie groß der Handlungsdruck in der Wohnungspolitik ist. Diesen Handlungsdruck teilen wir.

Wir sind jedoch überzeugt, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen weder die Ursachen der Wohnungsknappheit beseitigt noch zusätzlichen Wohnraum schafft. Milliardenbeträge für Entschädigungen würden öffentliche Mittel binden, ohne dass dadurch auch nur eine einzige neue Wohnung entsteht. Diese Mittel wären aus unserer Sicht wesentlich besser in den Neubau, die Sanierung öffentlicher Infrastruktur, die Modernisierung der Verwaltung oder den sozialen Wohnungsbau investiert.

Aus liberaler Sicht erfüllt privates Eigentum eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Es schafft Investitionsanreize, ermöglicht Vermögensaufbau und bildet die Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung. Eingriffe in das Eigentumsrecht müssen deshalb stets verhältnismäßig sein und dürfen nur erfolgen, wenn sie tatsächlich geeignet sind, ein Problem nachhaltig zu lösen.

Selbstverständlich erwarten wir von allen Vermietern – unabhängig von ihrer Größe –, dass sie sich an geltendes Recht halten. Verstöße gegen Mietpreisvorschriften oder Fälle von Mietwucher müssen konsequent verfolgt werden. Ebenso erwarten wir verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln.

Die strukturelle Lösung der Berliner Wohnungskrise sehen wir jedoch nicht in der Überführung bestehender Wohnungen in öffentliches Eigentum, sondern im entschlossenen Ausbau des Wohnungsangebots. Mehr Bauland, schnellere Genehmigungen, weniger Bürokratie, innovative Bauweisen und ein ausgewogener Mix aus privaten, genossenschaftlichen und öffentlichen Bauträgern schaffen dauerhaft Entlastung auf dem Wohnungsmarkt. Dies ist aus unserer Sicht der wirksamere und zugleich nachhaltigere Weg.

Frage 6:

Welche Schritte plant Ihre Partei zu unternehmen, um der steigenden Anzahl von Wohnungslosen entgegenzuwirken?

Wohnungslosigkeit ist eine der sichtbarsten Formen sozialer Not. Jeder Mensch verdient die Chance auf ein sicheres Dach über dem Kopf und auf einen Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben. Deshalb gehört die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit zu den wichtigen sozialen Aufgaben des Landes Berlin.

Unser Ziel ist es, Wohnungslosigkeit möglichst früh zu verhindern. Dazu gehören eine bessere Zusammenarbeit zwischen Sozialbehörden, Wohnungsunternehmen und freien Trägern, eine frühzeitige Beratung bei Mietschulden sowie unbürokratische Hilfen, bevor Wohnungsverluste eintreten. Prävention ist sowohl menschlich als auch volkswirtschaftlich sinnvoller als spätere Notmaßnahmen.

Für Menschen, die bereits wohnungslos geworden sind, brauchen wir ausreichend Notunterkünfte, Übergangswohnmöglichkeiten sowie individuelle Unterstützungsangebote. Dazu gehören insbesondere Hilfen bei psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen, Schulden, Arbeitsmarktintegration und Behördengängen. Viele Betroffene benötigen passgenaue Unterstützung, weil Wohnungslosigkeit häufig mehrere Ursachen gleichzeitig hat.

Langfristig bleibt allerdings auch hier der Wohnungsneubau entscheidend. Solange Berlin deutlich zu wenige Wohnungen baut, verschärft sich die Konkurrenz um bezahlbaren Wohnraum gerade für Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb gehören Wohnungslosenhilfe und Wohnungsbau für uns untrennbar zusammen.

Unser Grundsatzprogramm formuliert hierfür ein klares Ziel: Unfreiwillige Obdachlosigkeit soll in Berlin überwunden werden. Ein gut ausgebautes Netz an Notunterkünften und Unterstützungsangeboten soll sicherstellen, dass niemand dauerhaft auf der Straße leben muss. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich. Wohnungslosen, deren Heimat außerhalb Berlins liegt, werden wir die Heimreise ermöglichen.

Frage 7:

Das medizinische Personal in den Berliner Kliniken meldet seit Monaten eine Überlastungssituation an. Welche konkreten Schritte gedenkt Ihre Partei zu unternehmen, um das medizinische Personal vor Ort zu schützen, zu stärken und den Personalmangel auszugleichen?

Die Berichte über die hohe Belastung des medizinischen Personals in den Berliner Kliniken nehmen wir sehr ernst. Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Hebammen sowie alle weiteren Beschäftigten tragen jeden Tag eine enorme Verantwortung für die Gesundheit der Menschen in unserer Stadt. Dauerhafte Überlastung gefährdet nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern langfristig auch die Qualität der Patientenversorgung. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf.

Unser Ansatz besteht darin, die Ursachen des Personalmangels konsequent anzugehen, anstatt die Symptome dauerhaft zu verwalten. Berlin muss als Arbeits- und Ausbildungsstandort für Gesundheitsberufe deutlich attraktiver werden. Deshalb wollen wir das Ausbildungsangebot in den Gesundheitsfachberufen ausbauen und die Schulgeldfreiheit dauerhaft sicherstellen. Gleichzeitig setzen wir uns für schnellere Anerkennungsverfahren bei ausländischen Berufsabschlüssen ein, damit qualifizierte Fachkräfte zügiger in den Berliner Kliniken arbeiten können.

Ebenso wichtig ist es, das vorhandene Personal spürbar zu entlasten. Pflegekräfte und medizinisches Personal verbringen heute einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben. Wir wollen Bürokratie abbauen und digitale Lösungen konsequent nutzen, damit wieder mehr Zeit für die eigentliche Patientenversorgung bleibt. Moderne digitale Dokumentation, bessere Vernetzung der Versorgungsstrukturen sowie der Einsatz technischer Innovationen können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Digitalisierung soll die Beschäftigten unterstützen – nicht zusätzlich belasten.

Darüber hinaus setzen wir uns für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung ein. Krankenhäuser müssen so finanziert werden, dass sie sich am tatsächlichen medizinischen Versorgungsbedarf orientieren können. Qualität, Effizienz und Patientenzufriedenheit sollen stärker berücksichtigt werden als starre Strukturen. Gleichzeitig wollen wir die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung verbessern. Wo Behandlungen ambulant durchgeführt werden können, sollten sie auch dort stattfinden. Das entlastet die Krankenhäuser und schafft Freiräume für die Behandlung schwer erkrankter Patientinnen und Patienten.

Ein besonderes Augenmerk legen wir auch auf einzelne Berufsgruppen, bei denen der Personalmangel besonders ausgeprägt ist. So wollen wir beispielsweise die Arbeitsbedingungen von Hebammen verbessern und einen verbindlichen Betreuungsschlüssel nach dem Eins-zu-eins-Standard der Weltgesundheitsorganisation fördern.

Die Herausforderungen im Gesundheitswesen werden sich angesichts des demografischen Wandels weiter verschärfen. Deshalb braucht Berlin eine langfristige Strategie zur Fachkräftegewinnung, attraktive Arbeitsbedingungen, moderne Arbeitsabläufe und eine innovationsfreundliche Gesundheitspolitik. Nur so können wir die Beschäftigten dauerhaft entlasten und gleichzeitig eine hochwertige medizinische Versorgung für alle Berlinerinnen und Berliner sicherstellen.

Frage 8:

Wie positioniert sich Ihre Partei zu den angestrebten Kürzungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Reform der Pflegeversicherung?

Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung ist in erster Linie Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Als Berliner Landesverband konzentrieren wir uns deshalb auf die Gestaltung einer leistungsfähigen Gesundheitsversorgung in Berlin. Gleichwohl nehmen wir zu den angesprochenen Reformen gerne Stellung.

Aus unserer Sicht muss das Ziel jeder Reform sein, eine hochwertige und für alle zugängliche Gesundheits- und Pflegeversorgung dauerhaft zu sichern. Angesichts der demografischen Entwicklung, des medizinischen Fortschritts und des steigenden Fachkräftebedarfs stehen beide Sozialversicherungssysteme vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Diese lassen sich nicht dauerhaft durch immer höhere Beiträge oder zusätzliche Steuerzuschüsse lösen.

Wir sehen Reformen daher grundsätzlich als notwendig an. Allerdings sollten sie sich daran messen lassen, ob sie die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern, die Beschäftigten im Gesundheitswesen entlasten und die Finanzierung langfristig stabilisieren. Pauschale Leistungskürzungen, die zu einer Verschlechterung der medizinischen oder pflegerischen Versorgung führen, lehnen wir ab.

Stattdessen setzen wir auf strukturelle Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere der Abbau von Bürokratie, eine stärkere Digitalisierung des Gesundheitswesens, eine bessere Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung sowie die konsequente Nutzung medizinischer und technischer Innovationen. Pflegekräfte und medizinisches Personal sollen mehr Zeit für die Menschen haben und weniger Zeit mit Verwaltungsaufgaben verbringen.

Für die Pflege gilt aus unserer Sicht dasselbe. Wir wollen pflegende Angehörige stärker unterstützen, die ambulante Versorgung ausbauen und digitale sowie technische Innovationen nutzen, um Pflegekräfte spürbar zu entlasten. Gleichzeitig wollen wir die Attraktivität der Gesundheits- und Pflegeberufe erhöhen, unter anderem durch bessere Ausbildungsbedingungen und den Ausbau der Ausbildungskapazitäten.

Unser Maßstab ist dabei stets derselbe: Reformen müssen die Versorgung der Menschen sichern, die Beschäftigten entlasten und die Sozialversicherungssysteme generationengerecht und dauerhaft finanzierbar machen. Leistungsfähigkeit, Innovation und Solidarität gehören für uns zusammen. Deshalb unterstützen wir Reformen, die diese Ziele erreichen, lehnen aber Kürzungen ab, die allein der kurzfristigen Haushaltskonsolidierung dienen und zulasten der Patientinnen und Patienten oder der Pflegebedürftigen gehen.

Frage 9:

Wie wollen Sie sicherstellen, dass den oben genannten schulgesetzlichen Vorgaben vor Ort zur umfassenden Geltung verholfen, diese umgesetzt und gestärkt werden?

Die im Berliner Schulgesetz formulierten Ziele – Chancengerechtigkeit, individuelle Förderung, Persönlichkeitsentwicklung, demokratische Bildung sowie der respektvolle Umgang miteinander – werden von uns ausdrücklich unterstützt. Schule soll jedem Kind die Möglichkeit eröffnen, seine Talente bestmöglich zu entfalten und unabhängig von seiner sozialen oder familiären Herkunft erfolgreich seinen Bildungsweg zu gehen.

Unser Eindruck ist allerdings, dass es in Berlin weniger an den gesetzlichen Zielsetzungen als an ihrer konsequenten Umsetzung fehlt. Unterrichtsausfall, Lehrkräftemangel, überbordende Bürokratie, sanierungsbedürftige Schulgebäude und erhebliche Leistungsunterschiede zwischen den Schulen erschweren es vielerorts, den eigenen Ansprüchen des Schulgesetzes gerecht zu werden.

Deshalb setzen wir auf konkrete Verbesserungen im Schulalltag. An erster Stelle steht für uns eine frühzeitige Förderung. Kinder müssen bereits vor der Einschulung die sprachlichen und grundlegenden Kompetenzen erwerben, die für einen erfolgreichen Bildungsweg notwendig sind. Mit einem verpflichtenden Schulvorbereitungsjahr wollen wir sicherstellen, dass alle Kinder mit möglichst vergleichbaren Voraussetzungen in die Schule starten können.

Ebenso wichtig sind gut ausgestattete Schulen und ausreichend qualifizierte Lehrkräfte. Wir wollen Schulen größere Gestaltungsspielräume geben, damit sie pädagogische Konzepte eigenverantwortlich umsetzen können. Gleichzeitig müssen Lehrkräfte von bürokratischen Aufgaben entlastet werden, damit sie sich auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren können: guten Unterricht. Multiprofessionelle Teams aus Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und weiteren Fachkräften können dabei einen wichtigen Beitrag leisten.

Ein besonderes Anliegen ist uns die Chancengerechtigkeit. Noch immer hängt der Bildungserfolg in Deutschland zu stark vom Elternhaus ab. Das wollen wir ändern – allerdings nicht durch eine Absenkung von Leistungsanforderungen, sondern durch bessere individuelle Förderung. Wer zusätzliche Unterstützung benötigt, soll sie frühzeitig erhalten. Gleichzeitig sollen leistungsbereite Schülerinnen und Schüler ebenso die Möglichkeit haben, ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Förderung und Forderung gehören für uns untrennbar zusammen.

Demokratiebildung, historisches Bewusstsein und die Vermittlung der Werte unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind ebenfalls zentrale Aufgaben der Schule. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Verantwortung zu übernehmen, unterschiedliche Meinungen respektvoll auszutauschen und extremistischen Ideologien entschieden entgegenzutreten. Dafür brauchen Schulen gut ausgebildete Lehrkräfte, moderne Unterrichtskonzepte und ausreichend Zeit für Bildung – nicht immer neue bürokratische Vorgaben.

Unser Ziel ist eine Schule, die ihre gesetzlichen Aufgaben nicht nur auf dem Papier erfüllt, sondern jedem Kind tatsächlich die bestmöglichen Bildungs- und Aufstiegschancen eröffnet.

Frage 10:

Wollen Sie das etablierte Elternrecht beim Übergang an eine Oberschule wieder in Kraft setzen, oder wenn nicht, wie wollen Sie den Zugang zum Gymnasium gerechter ermöglichen und wie die Sekundarschulen entlasten?

Ja. Wir setzen uns dafür ein, den Elternwillen beim Übergang auf die weiterführende Schule wieder zu stärken. Eltern kennen die Entwicklung, die Persönlichkeit und die Potenziale ihrer Kinder in aller Regel am besten und sollten deshalb bei dieser wichtigen Bildungsentscheidung eine maßgebliche Rolle spielen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben aus unserer Sicht gezeigt, dass die Abschaffung des Elternwillens die bestehenden Probleme nicht gelöst hat. Im Gegenteil: Der Probeunterricht hat zu erheblicher Verunsicherung geführt und wurde von vielen Eltern als wenig transparent wahrgenommen. Gleichzeitig bestehen weiterhin erhebliche Kapazitätsengpässe an den weiterführenden Schulen. Die eigentliche Herausforderung liegt daher nicht in der Einschränkung der Wahlmöglichkeiten von Familien, sondern darin, ausreichend attraktive und leistungsfähige Schulplätze bereitzustellen.

Dabei ist uns wichtig zu betonen, dass wir Gymnasien und Integrierte Sekundarschulen nicht gegeneinander ausspielen. Beide Schulformen leisten einen wichtigen Beitrag zu einer vielfältigen Bildungslandschaft. Unser Ziel ist es, die Qualität aller weiterführenden Schulen zu verbessern, damit Eltern und Schülerinnen und Schüler tatsächlich zwischen gleichwertigen Bildungsangeboten wählen können.

Dazu gehören eine bessere personelle Ausstattung, moderne Schulgebäude, mehr pädagogische Eigenverantwortung der Schulen, eine konsequente Digitalisierung sowie eine stärkere individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig wollen wir den Unterrichtsausfall deutlich reduzieren und Lehrkräfte von bürokratischen Aufgaben entlasten, damit sie sich auf guten Unterricht konzentrieren können.

Die Kapazitäten der Integrierten Sekundarschulen müssen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Ebenso müssen ausreichend Gymnasialplätze zur Verfügung stehen. Langfristig lässt sich der Druck auf beide Schulformen nur durch ein leistungsfähiges und wachsendes Bildungssystem abbauen, das der Entwicklung Berlins gerecht wird.

Unser Leitbild ist ein Bildungssystem, das sich an den Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler orientiert und den Eltern Vertrauen entgegenbringt. Chancengerechtigkeit entsteht aus unserer Sicht nicht dadurch, dass Wahlmöglichkeiten eingeschränkt werden, sondern dadurch, dass jede Schule gute Bildungsqualität bietet und jedes Kind entsprechend seinen Begabungen bestmöglich gefördert wird.

Frage 11:

Was wollen Sie konkret und in welchem Zeitrahmen unternehmen, um alle maroden und renovierungsbedürftigen Schulbauten schnellstmöglich umfassend zu sanieren und mit moderner Ausstattung zu versehen?

Die bauliche Situation vieler Berliner Schulen ist seit Jahren unbefriedigend. Sanierungsstaus, mangelhafte Gebäude, unzureichende digitale Ausstattung und langwierige Bauverfahren beeinträchtigen den Schulalltag und erschweren gute Bildung. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf.

Für uns hat die Sanierung und Modernisierung der Berliner Schulen hohe Priorität. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Bereitstellung finanzieller Mittel. Berlin verfügt bereits über erhebliche Investitionsprogramme. Zu häufig scheitert deren Umsetzung an langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren, fehlenden personellen Kapazitäten sowie komplizierten Zuständigkeiten zwischen Land, Bezirken und landeseigenen Gesellschaften.

Deshalb wollen wir die Schulbau- und Sanierungsverfahren deutlich beschleunigen. Planungs- und Vergabeverfahren müssen vereinfacht, Zuständigkeiten klar geregelt und die vorhandenen Kapazitäten konsequent auf die Umsetzung konzentriert werden. Ziel ist, dass bewilligte Mittel schneller auf den Baustellen ankommen und notwendige Maßnahmen nicht über Jahre verzögert werden.

Dabei wollen wir die Sanierung der Schulen nach objektiven Kriterien priorisieren. Gebäude mit erheblichen Sicherheitsmängeln oder gravierenden Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs müssen zuerst modernisiert werden. Parallel dazu wollen wir die Schulen zeitgemäß ausstatten – mit leistungsfähiger digitaler Infrastruktur, modernen Fachräumen, barrierefreien Zugängen sowie attraktiven Lern- und Aufenthaltsbereichen. Gute Bildung braucht eine Lernumgebung, die den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird.

Einen pauschalen Zeitpunkt zu nennen, bis wann sämtliche sanierungsbedürftigen Schulen vollständig modernisiert sein werden, wäre aus heutiger Sicht nicht seriös. Umfang und Zustand der Gebäude unterscheiden sich erheblich. Unser Anspruch ist jedoch klar: Die Sanierungskapazitäten müssen so ausgebaut und die Verfahren so beschleunigt werden, dass der bestehende Sanierungsstau kontinuierlich und deutlich schneller als bisher abgebaut wird.

Unser Ziel ist eine Berliner Schullandschaft, in der kein Kind und keine Lehrkraft durch marode Gebäude oder fehlende Ausstattung benachteiligt wird. Gute Bildung beginnt nicht erst im Unterricht – sie braucht auch Schulen, in denen erfolgreich gelernt und gearbeitet werden kann.

Frage 12:

Wie gedenken Sie, die gleichberechtigte Teilhabe an hochschulischer Bildung und Forschung auch für sozial benachteiligte Gruppen zu ermöglichen, sowohl hinsichtlich der Ermöglichung eines Studiums an einer Berliner Universität als auch hinsichtlich sicherer Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft?

Für uns Freie Demokraten gilt ein einfacher Grundsatz: Über den Zugang zu einem Studium und zu einer wissenschaftlichen Laufbahn sollen Talent, Leistungsbereitschaft und Interesse entscheiden – nicht die soziale Herkunft oder die finanzielle Situation der Familie. Berlin lebt von seiner Wissenschaftslandschaft und seiner Innovationskraft. Deshalb ist es im Interesse der gesamten Stadt, möglichst vielen Menschen den Weg an die Hochschulen zu eröffnen.

Chancengerechtigkeit beginnt dabei lange vor dem Studienbeginn. Entscheidend ist eine gute Schulbildung, die allen jungen Menschen die Voraussetzungen vermittelt, ein Studium erfolgreich aufnehmen zu können. Deshalb setzen wir bereits in den Schulen auf bessere Sprachförderung, mehr Unterrichtsqualität, individuelle Förderung und eine konsequente Stärkung der Bildungsqualität.

Für die Berliner Hochschulen treten wir für verlässliche und planbare Rahmenbedingungen ein. Sie brauchen eine auskömmliche Finanzierung, um exzellente Lehre, internationale Spitzenforschung und gute Studienbedingungen dauerhaft sicherzustellen. Gleichzeitig müssen die Hochschulen ihre Autonomie behalten, damit sie eigenverantwortlich Schwerpunkte setzen und sich im internationalen Wettbewerb behaupten können.

Auch die sozialen Rahmenbedingungen eines Studiums sind wichtig. Leistungsfähige Beratungsangebote, ausreichender studentischer Wohnraum sowie ein modernes Studienumfeld tragen dazu bei, dass ein Studium unabhängig von der sozialen Herkunft erfolgreich absolviert werden kann. Wir wollen Berlin als attraktiven Hochschulstandort weiter stärken und dafür sorgen, dass qualifizierte junge Menschen ihre Zukunft in unserer Stadt sehen.

Für wissenschaftliche Beschäftigte wünschen wir uns attraktive und verlässliche Karriereperspektiven. Wissenschaft lebt von Kreativität, Eigenverantwortung und exzellenter Forschung. Gute Arbeitsbedingungen sind deshalb ein wichtiger Faktor, um hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Berlin zu gewinnen und dauerhaft zu halten. Gleichzeitig müssen Hochschulen die notwendige Flexibilität behalten, um auf unterschiedliche Forschungsprojekte, Qualifizierungsphasen und Drittmittelprogramme angemessen reagieren zu können. Pauschale gesetzliche Vorgaben werden dieser Vielfalt häufig nicht gerecht.

Unser Ziel ist ein Wissenschaftsstandort Berlin, der exzellente Forschung mit Chancengerechtigkeit verbindet: offen für Talente, international wettbewerbsfähig und attraktiv für Studierende ebenso wie für Lehrende und Forschende.

Frage 13:

Was unternehmen Sie, um den strukturellen und institutionellen Rassismus in den Behörden, insbesondere Polizei und Ausländerbehörden, aber auch in Bildungseinrichtungen und der Justiz wissenschaftlich untersuchen zu lassen und wirksam zu bekämpfen?

Rassismus und jede Form rechtswidriger Diskriminierung dürfen in staatlichen Institutionen keinen Platz haben. Bürgerinnen und Bürger müssen darauf vertrauen können, dass Behörden, Polizei, Justiz und Bildungseinrichtungen ihre Aufgaben unabhängig von Herkunft, Religion, Hautfarbe oder anderen persönlichen Merkmalen wahrnehmen und alle Menschen gleichbehandeln.

Die Fragestellung setzt allerdings voraus, dass in den genannten Institutionen struktureller oder institutioneller Rassismus besteht. Diese pauschale Bewertung teilen wir nicht. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfüllen täglich verantwortungsvolle Aufgaben für unsere freiheitliche Gesellschaft. Insbesondere die Berliner Polizei, die Justiz sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung leisten unter oftmals schwierigen Bedingungen einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Bürger und zur Durchsetzung des Rechtsstaats. Pauschale Zuschreibungen gegenüber ganzen Institutionen oder Berufsgruppen halten wir deshalb für nicht gerechtfertigt.

Wo es Hinweise auf diskriminierendes oder rechtswidriges Verhalten gibt, müssen diese selbstverständlich konsequent aufgeklärt werden. Dafür braucht es funktionierende Beschwerdewege, unabhängige Kontrollmechanismen, eine transparente Fehlerkultur sowie eine sorgfältige wissenschaftliche Evaluation bestehender Verfahren und Strukturen. Wissenschaftliche Untersuchungen können einen wichtigen Beitrag leisten, sofern sie ergebnisoffen, methodisch fundiert und ohne politische Vorfestlegungen durchgeführt werden.

Ebenso wichtig sind eine hochwertige Aus- und Fortbildung der Beschäftigten, insbesondere in den Bereichen interkulturelle Kompetenz, Antidiskriminierungsrecht und Kommunikation. Gleichzeitig müssen Führungskräfte ihrer Verantwortung gerecht werden und eine Organisationskultur fördern, in der diskriminierendes Verhalten keinen Platz hat und Verstöße konsequent geahndet werden.

Unser Leitbild ist ein leistungsfähiger und rechtsstaatlicher öffentlicher Dienst, der das Vertrauen aller Bürgerinnen und Bürger verdient. Entscheidend ist für uns, dass jeder konkrete Fall von Diskriminierung ernst genommen, konsequent aufgearbeitet und verhindert wird. Zugleich lehnen wir es ab, ganze Behörden oder Berufsgruppen unter einen Generalverdacht zu stellen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet für uns immer auch, Institutionen und ihre Beschäftigten nach überprüfbaren Tatsachen und nicht nach pauschalen Zuschreibungen zu beurteilen.

Frage 14:

Wie wollen Sie – unter maßgeblicher Beteiligung der betroffenen Gruppen und ihrer Organisationen – für eine kritische Aufarbeitung und Überwindung der rassistischen Feindbilder wie die gegen Muslime, Juden, Sinti und Roma sowie Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft oder Hautfarbe rassistisch diskriminiert werden, sorgen?

Rassistische Vorurteile und Feindbilder widersprechen den Grundwerten unserer freiheitlichen Demokratie. Antisemitismus, antimuslimischer Rassismus, Antiziganismus sowie jede andere Form rassistischer Diskriminierung greifen nicht nur einzelne Menschen an, sondern den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt. Ihnen muss entschieden entgegengetreten werden.

Wir sehen dabei vor allem Bildung, Aufklärung und persönliche Begegnung als die wirksamsten Mittel, um Vorurteile abzubauen. Bereits in den Schulen müssen demokratische Werte, historisches Wissen und Medienkompetenz vermittelt werden. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, unterschiedliche Lebensrealitäten kennenzulernen, Verantwortung zu übernehmen und menschenfeindlichen Ideologien entschieden entgegenzutreten. Ebenso wichtig sind Erinnerungsarbeit und die Auseinandersetzung mit der Geschichte des Nationalsozialismus, der Shoah sowie mit anderen Formen historischer und gegenwärtiger Verfolgung.

Darüber hinaus unterstützen wir den Dialog zwischen staatlichen Institutionen und den von Rassismus betroffenen Menschen sowie ihren Organisationen. Ihre Erfahrungen können wichtige Hinweise darauf geben, wo Barrieren bestehen oder staatliches Handeln verbessert werden kann. Dieser Austausch sollte dauerhaft, transparent und auf Augenhöhe stattfinden. Gleichzeitig ist es Aufgabe der demokratisch legitimierten Institutionen, unterschiedliche Perspektiven abzuwägen und Entscheidungen im Interesse der gesamten Gesellschaft zu treffen.

Wo Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer Herkunft oder anderer persönlicher Merkmale bedroht, beleidigt oder angegriffen werden, erwarten wir ein konsequentes Einschreiten des Rechtsstaats. Hasskriminalität muss wirksam verfolgt und Opfer müssen niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote erhalten.

Unser Ziel ist eine offene Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Rechte und Chancen hat und ohne Angst vor Diskriminierung leben kann. Dabei wollen wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, indem wir das Verbindende in den Mittelpunkt stellen: die gemeinsame Anerkennung der Menschenwürde, der Freiheit und der Gleichheit vor dem Gesetz.

Frage 15:

Wie wollen Sie Art. 2 des schon lange ratifizierten UN-Abkommens zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (ICERD) erfüllen, wonach die Rechte aus dem UN-Sozialpakt in allen gesellschaftlichen Bereichen (Arbeit, Wohnung, Bildung, Gesundheitsversorgung u.a.) sicherzustellen sind?

Deutschland hat sich mit der Ratifizierung internationaler Menschenrechtsübereinkommen verpflichtet, rassistische Diskriminierung zu bekämpfen und die Gleichbehandlung aller Menschen zu gewährleisten. Diese Verpflichtung unterstützen wir ausdrücklich. Sie ist Ausdruck der Menschenwürde, der Gleichheit vor dem Gesetz und des freiheitlichen Rechtsstaats.

Für uns bedeutet dies vor allem, dass jeder Mensch unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder ethnischer Zuschreibung die gleichen Rechte und Chancen haben muss. Der Staat darf niemanden benachteiligen und muss dort eingreifen, wo Menschen diskriminiert oder in ihren Rechten verletzt werden.

Auf Landesebene sehen wir unsere Aufgabe insbesondere darin, faire Zugänge zu den öffentlichen Leistungen und Einrichtungen Berlins sicherzustellen. Das betrifft eine leistungsfähige Bildungslandschaft, eine gute Gesundheitsversorgung, einen funktionierenden Wohnungsmarkt, einen diskriminierungsfreien Zugang zur Verwaltung sowie faire Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Gleichzeitig wollen wir bürokratische Hürden abbauen und staatliche Leistungen so ausgestalten, dass sie allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen offenstehen.

Dabei unterscheiden wir uns in einem Punkt von Ihrer Sichtweise. Wir verstehen die Verwirklichung gleicher Rechte in erster Linie als die Gewährleistung gleicher Chancen und eines wirksamen Schutzes vor Diskriminierung. Unser Ziel ist es nicht, gleiche Ergebnisse staatlich herzustellen, sondern jedem Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, seine Fähigkeiten frei zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Ein wirksamer Schutz vor Diskriminierung setzt aus unserer Sicht einen leistungsfähigen Rechtsstaat voraus. Deshalb unterstützen wir wirksame Antidiskriminierungsregelungen, unabhängige Beratungsangebote und einen effektiven Rechtsschutz. Ebenso wichtig sind gute Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Perspektiven, denn sie stärken den Zusammenhalt und eröffnen Menschen echte Aufstiegschancen.

Unser Leitbild ist eine offene Gesellschaft, in der Herkunft oder Religion weder über Lebenschancen noch über die Behandlung durch staatliche Institutionen entscheiden. Dafür stehen wir als Freie Demokraten.

Frage 16:

Wie wollen Sie die Rechtsprechung des UN-Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzen, dass rassistische Beleidigungen und Volksverhetzung nicht durch die Meinungs- oder Pressefreiheit gerechtfertigt sein können?

Die Meinungs- und Pressefreiheit gehören zu den tragenden Säulen unserer freiheitlichen Demokratie. Ebenso unverzichtbar sind der Schutz der Menschenwürde und der Schutz vor rassistischer Hetze und Diskriminierung. Diese Grundrechte stehen nicht in einem unauflösbaren Widerspruch, sondern werden im Rechtsstaat durch die Verfassung und die unabhängigen Gerichte in einen angemessenen Ausgleich gebracht.

Nach unserer Überzeugung endet die Meinungsfreiheit dort, wo strafbare Handlungen beginnen. Rassistische Beleidigungen, Volksverhetzung, Aufrufe zu Gewalt oder andere strafbare Formen der Hasskriminalität dürfen nicht mit dem Hinweis auf die Meinungs- oder Pressefreiheit gerechtfertigt werden. Das geltende Strafrecht bietet hierfür bereits einen klaren Rechtsrahmen, der konsequent angewendet werden muss.

Für Berlin bedeutet dies insbesondere, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte personell und organisatorisch so auszustatten, dass entsprechende Straftaten zügig verfolgt werden können. Opfer rassistischer Straftaten benötigen einen einfachen Zugang zu Beratung, Unterstützung und effektivem Rechtsschutz. Gleichzeitig müssen Ermittlungsbehörden über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen, um Hasskriminalität frühzeitig zu erkennen und angemessen zu verfolgen.

Ebenso wichtig ist Prävention. Demokratiebildung, historische Aufklärung, Medienkompetenz und die Stärkung einer offenen Debattenkultur leisten einen wichtigen Beitrag dazu, dass rassistische Ideologien gar nicht erst gesellschaftliche Akzeptanz gewinnen. Der Rechtsstaat kann strafbares Verhalten sanktionieren; Vorurteile und Menschenfeindlichkeit müssen wir als Gesellschaft gemeinsam überwinden.

Als Freie Demokraten treten wir gleichermaßen für den Schutz der Meinungsfreiheit und für den Schutz der Menschenwürde ein. Beides gehört untrennbar zu unserer freiheitlichen Verfassungsordnung. Wer Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder anderer persönlicher Merkmale herabwürdigt oder zu Hass und Gewalt gegen sie aufruft, überschreitet die Grenzen des rechtlich Zulässigen. Hier muss der Rechtsstaat konsequent handeln.

 

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