Wahlprüfsteine 2026 – 16 Fragen an die Politik

 

Zur Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin 2026 fordern wir Parteien, die sich für die Wahl zum Abgeordnetenhaus bewerben auf, zu unseren Wahlprüfsteinen Stellung zu nehmen. Wir haben uns entsprechend den Schwerpunkten unserer Arbeit konzentriert auf: Umsetzung der sozialen Menschenrechte, das aktuell besonders wichtige soziale Menschenrecht auf Wohnen, sowie struktureller und institutioneller Rassismus. Wir werden ihre Antworten bzw. die Tatsache, dass sie nicht geantwortet haben, über unsere Verteiler und auf unserer Website veröffentlichen.

Zur Bedeutung der sozialen Menschenrechte

Die soziale Menschenrechte sind ein Kernbestandteil des internationalen Menschenrechtssystems. Sie sichern dem Menschen die materiellen und sozialen Grundvoraussetzungen für ein Leben in Würde und verpflichten den Staat zum aktiven Handeln. Sie sind keine Almosen, die eine reiche Gesellschaft etwa an Arme und Bedürftige austeilt. Sie gelten für jeden Menschen unabhängig davon, ob sie wahrgenommen und eingeklagt werden (müssen) oder nicht. Wir brauchen nicht krank zu sein, um das Recht auf bestmögliche Gesundheitsversorgung zu verteidigen. So wie wir ja auch nicht wählen gehen müssen, um das allgemeine Wahlrecht anzuerkennen. Deswegen ist auch der Kampf um die Verwirklichung sozialer Menschenrechte nicht nur eine Angelegenheit gesellschaftlich benachteiligter Personen oder Gruppen, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für alle. Die sozialen Menschenrechte können ein Fundament für eine wirklich sozial gerechte und demokratische Gesellschaft sein, aber insbesondere an ihrer Durchsetzungsfähigkeit mangelt es.

 

 

A. Umsetzung der sozialen Menschenrechte

Parallel zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte haben die Vereinten Nationen 1966 wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im UN-Sozialpakt völkerrechtsverbindlich niedergeschrieben. Ihre Umsetzung wird vom UN-Sozialausschuss kontrolliert, beziehungsweise angemahnt.

Der UN-Sozialausschuss äußert seit Jahren Kritik an Deutschland zum Stand der Umsetzung der sozialen Menschenrechte. Seit 2013 eröffnet ein Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt die Möglichkeit, einer Individualbeschwerde zum UN-Sozialausschuss (nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs). Das Zusatzprotokoll wurde von zahlreichen Staaten ratifiziert, darunter Frankreich, Italien, Spanien und im Juli 2023 auch Deutschland, wodurch es den Bürger*innen in Deutschland nun möglich ist vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ein Individualbeschwerdeverfahren zu eröffnen. Hierdurch können Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteure Verstöße gegen ihre sozialen Menschenrechte anzeigen.

Zur Umsetzung der sozialen Menschenrechte fragen wir die Parteien:

  1. Wie wollen Sie dazu beitragen, dass die sozialen Menschenrechte in Deutschland gewahrt werden?
  2. Werden Sie sich konkret dafür einsetzen und gegebenenfalls wie, dass die sozialen Menschenrechte als einklagbare Rechte in unsere Gesetze aufgenommen werden?

 

B. Soziales Menschenrecht auf Wohnen

Die Mietpreise in Berlin sind in den letzten Jahren so stark gestiegen wie in keiner anderen deutschen Großstadt: Berlin ist ‚Meister aller Klassen‘, sowohl bei den Bestandsmieten (Anstieg um 40%) als auch bei den Angebotsmieten, die seit 2014 mehr als verdoppelt wurden, eine Steigerung, die die Mietpreisbremse des Bundes gar nicht zulässt. Viele Vermieter*innen verlangen viel zu hohe Mieten, wenn nicht sogar Wuchermieten, und werden in den seltensten Fällen dafür belangt.

Die Haushaltseinkommen können mit den Mietsteigerungen nicht mehr mithalten, 750.000 Berliner Haushalte geben bereits jetzt mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Miete aus, 250.000 sogar über 40%. Viele befürchten, die Miete in Zukunft nicht mehr zahlen zu können. Immer mehr Sozialwohnungen fallen aus der Bindung, leistbare Wohnungen verschwinden vom Markt und werden zu wenig gebaut. Vielen Mieter*innen droht Wohnungslosigkeit. Nahezu 100.000 Menschen in der Stadt gelten bereits jetzt als wohnungslos. Obdachlosigkeit prägt das Stadtbild. Neubau löst dieses Problem nur dann, wenn die Wohnungen zu sozial verträglichen Mieten angeboten werden.

Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Lösung des Problems haben sich als unzureichend oder sogar kontraproduktiv erwiesen. Es ist offenkundig, dass es rasch eines strategischen Umdenkens bedarf.

Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein soziales Menschenrecht. Der Staat hat die Pflicht, es zu gewähren. Nach der Berliner Verfassung hat jeder Mensch das Recht auf einen angemessenen Wohnraum. Das Land muss die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum fördern, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Auch der Der UN–Sozialpakt von 1966, welcher in Deutschland völkerrechtlich verbindlich ist, garantiert angemessenen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen für alle.

Zum sozialen Menschenrecht auf Wohnen fragen wir die Parteien:

  1. Welche konkreten Schritte unternehmen Sie, um das Recht auf angemessenen Wohnraum für alle zu bezahlbaren Preisen zu realisieren? Wie wollen Sie die Mietsenkungen erreichen, die erforderlich sind, damit Haushalte, die bereits jetzt mit den Mieten überfordert sind, in ihren Wohnungen bleiben können? Wie wollen Sie illegal überhöhte Mieten und Mietwucher verhindern und bekämpfen?
  2. Welchen Beitrag zur Lösung der Wohnungskrise leistet für Sie der Neubau? Wie kann Neubau zur bedarfsgerechten Beschaffung von Wohnraum mit Kostenmieten unter 8€ m2 führen? Sind Sie für sozialen Wohnungsbau ohne Befristung der Sozialbindung?
  3. Sehen Sie in der Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne, wie es Berliner Mieter*inneninitiativen mit dem erfolgreichen Volksbegehren durchsetzen wollen, eine legitime und wirksame Möglichkeit, das Profitstreben großer Wohnungskonzerne auf dem Wohnungsmarkt zu begrenzen?
  4. Welche Schritte plant Ihre Partei zu unternehmen, um der steigenden Anzahl von Wohnungslosen entgegenzuwirken?

 

C. Soziales Menschenrecht auf Gesundheit

Das Recht auf barrierefreie Gesundheit beinhaltet die breite Verfügbarkeit sowie den diskriminierungsfreien, bezahlbaren Zugang zu angemessen ausgestatteten Gesundheitseinrichtungen, –Dienstleistungen und –Informationen.

In Deutschland wird in vielerlei Hinsicht gegen die sich daraus ergebenden, konkreten Schutzpflichten verstoßen. Insbesondere im Pflegebereich herrschen verheerende Mängel. Auch wird Geflüchteten in Deutschland ihr Recht auf eine umfassende ärztliche Versorgung verwehrt. Sie erhalten lediglich reduzierte Leistungen, die sich auf das – aus Sicht der Behörden – aller Nötigste beschränken und damit insbesondere eine psychosoziale Behandlung ausschließen.

Zum sozialen Menschenrecht auf Gesundheit fragen wir die Parteien:

  1. Das medizinische Personal in den Berliner Kliniken meldet seit Monaten eine Überlastungssituation an. Welche konkreten Schritte gedenkt Ihre Partei zu unternehmen, um das medizinische Personal vor Ort zu schützen, zu stärken und den Personalmangel auszugleichen?
  2. Wie positioniert sich Ihre Partei zu den angestrebten Kürzungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Reform der Pflegeversicherung?

 

D. Soziales Menschenrecht auf Bildung

Bildung ist nicht reduzierbar auf ökonomische Verwertbarkeit („Humankapital“), sondern ein grundlegendes menschliches Bedürfnis, ein Schlüssel, der Türen aufschließt, um weitere Felder erschließen zu können („empowerment right“) und als Schutz vor Unwissenheit, sozialer Not und Ausbeutung dient. In Bezug auf das Recht auf (lebenslange) Bildung kommen dem Staat Achtungspflichten, Schutzpflichten sowie Gewährleistungspflichten zu, die dieser durch Aktives Tun oder Unterlassen verwirklicht.

Das Berliner Schulgesetzes schreibt im Teil 1 den Auftrag der Schule und das Recht auf Bildung verbindlich fest. Das Gesetz nennt darin als zentrale Verpflichtung und Verantwortung jeder einzelnen Schule, ausnahmslos alle Schüler*innen in einem diskriminierungsfreien, inklusiven Unterricht unabhängig von ihren Lernausgangslagen zum bestmöglichen Schulerfolg zu verhelfen. Dabei müssen Benachteiligungen ausgeglichen und gleiche Chancen geschaffen werden. Geschlechtergerechtigkeit (Gender Mainstreaming) und interkulturelle Perspektiven sind zu berücksichtigen. Schule hat Wissen, Fähigkeiten und Urteilsvermögen zu fördern. Ziel ist es, die Schüler*innen zu demokratischen, verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu erziehen, welche fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten. (§§ 1 – 4 SchulG: (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBErahmen).

Das selektive Bildungssystem steht jedoch, zumal in Berlin, in Dauerkritik.                                                                                               Moniert wird u.a. die übergroße Abhängigkeit des Schulerfolges der Schüler*innen vom sozioökonomischen Status der Eltern. Bei ungleichen Voraussetzungen ist kein gleiches Recht gegeben. Noten sind per se subjektiv gefärbt und von Klasse zu Klasse, von Schule zu Schule mitnichten vergleichbar. Vor diesem Hintergrund entsetzte die Abschaffung des „Elternwillens“ beim Übergang von der  Grundschule auf ein Gymnasium und Ersetzung durch die Eingangshürde eines Notendurchschnitt nicht nur die Betroffenen. Für das  erneute Desaster beim vorher nicht getesteten Probeunterricht (nur 15 Schüler*innen, 1,22 %, bestanden 2026 den Probeunterricht) gab es massive Kritik an der Intransparenz der Aufgaben. Die „Lotterie“ bei der Zuweisung zu einer Oberschule, zu wenige reguläre Plätze ohne „Verdichtungen“ an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) und vieles mehr verärgert und verunsichert Sorgerechtsberechtigte und Schüler*innen zusätzlich.

Hinzu kommen marode Schulgebäude, fehlende voll ausgebildete Lehrer*innen sowie eine mangelnde Ausstattung der Schulen. Auch die berufliche Ausbildung ist verbesserungswürdig und die  Hochschulen leiden unter Sparauflagen (Stichwort: einseitig aufgekündigte Hochschulverträge). Die massiven Kürzungen im Hochschulbereich führen zu einer drastischen Kürzung der Studienplätze, wovon besonders ohnehin sozial benachteiligte junge Menschen besonders betroffen sein werden. Dies betrifft auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse im Wissenschaftsbetrieb selbst. Die Teilhabe an Wissenschaft – sei es als Studierende oder Forschende – ist zunehmend nur noch für jene möglich, die sich das leisten können. Dies spiegelt sich in der Zusammensetzung der Studierendenschaft und noch ausgeprägter auf Ebene der Beschäftigten an Berliner Hochschulen wieder, wobei die bevorstehenden Kürzungen Ungleichheiten absehbar in hohem Maße verstärken werden.

Zum sozialen Menschenrecht auf Bildung fragen wir die Parteien:

  1. Wie wollen Sie sicherstellen, dass den oben genannten schulgesetzlichen Vorgaben vor Ort zur umfassenden Geltung verholfen, diese umgesetzt und gestärkt werden?
  2. Wollen Sie das etablierte Elternrecht beim Übergang an eine Oberschule wieder in Kraft setzen, oder wenn nicht, wie wollen sie den Zugang zum Gymnasium gerechter ermöglichen und wie die Sekundarschulen entlasten?
  3. Was wollen Sie konkret und in welchem Zeitrahmen unternehmen, um alle maroden und renovierungsbedürftigen Schulbauten schnellstmöglich umfassend zu sanieren und mit moderner Ausstattung zu versehen?
  4. Wie gedenken Sie, die gleichberechtigte Teilhabe an hochschulischer Bildung und Forschung auch für sozial benachteiligte Gruppen zu ermöglichen, sowohl hinsichtlich der Ermöglichung eines Studiums an einer Berliner Universität als auch hinsichtlich sicherer Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft?

 

E. Struktureller und institutioneller Rassismus

Rassismus und Diskriminierung in Deutschland sind brandaktuelle Themen, wenngleich diese keineswegs neu sind. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Behinderungen, ihrer Herkunft oder ihrer Religion zeigen, dass Rassismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem bleiben. Nicht zuletzt verdeutlicht der rasante Anstieg rassistischer Hassreden und weiterer Aktivitäten neonazistischer Parteien und Organisationen in den sozialen Medien und auf der politischen Ebene die Allgegenwärtigkeit von Rassismus.

In der öffentlichen Debatte über solche rassistischen Aktivitäten wird zunehmend betont, dass Rassismus kein Gedankengut voraussetzt, das auf biologistischen Theorien von Abstammung oder Vererbung basiert. Vielmehr setzt sich auch hierzulande eine wichtige Erkenntnis durch: rassistische Argumentationsmuster gründen zunehmend auf Zuschreibungen aufgrund unterschiedlicher „Kulturen, Nationen, Ethnien oder Religionszugehörigkeit“. Kennzeichnend ist die Konstruktion von Gruppen, nach der in „Wir“ und „die anderen“ unterteilt wird – also die Konstruktion bestimmter Gruppen als Fremde mit minderen Rechten. Diese Erkenntnis ist jedoch nur ein erster, wichtiger Schritt.

Die Kritik an diesen offenkundig tiefsitzenden Problemen wird von den politisch Verantwortlichen meist darauf reduziert, dass es „leider“ immer noch einige »schwarze Schafe« gebe, die man entschlossen bekämpfen müsse. Auf der politischen Ebene und in den Medien ist inzwischen vereinzelt auch vom sogenannten strukturellen Rassismus die Rede. Dabei wird die systematische Benachteiligung der Minderheiten auf allen gesellschaftlichen Ebenen aber immer noch weitgehend ausgeblendet oder verharmlost. So werden in staatlichen Institutionen, angefangen bei der Polizei und dem Verfassungsschutz, den Geheimdiensten und von Sicherheitsinstitutionen seit mehr als zwei Jahrzehnten gravierende Diskriminierungen und Vorurteile gegenüber Minderheiten beobachtet. Negative Erfahrungen werden auch aus den Bildungseinrichtungen von Kindergarten bis zur Universität, den führenden Medien sowie den zuständigen Institutionen in den Bereichen Integration, Asyl und Aufenthalt berichtet.

Zum strukturellen und institutionellen Rassismus fragen wir die Parteien:

  1. Was unternehmen Sie, um den strukturellen und institutionellen Rassismus in den Behörden, insbesondere Polizei und Ausländerbehörden, aber auch in Bildungseinrichtungen und der Justiz wissenschaftlich untersuchen zu lassen und wirksam zu bekämpfen?
  2. Wie wollen Sie – unter maßgeblicher Beteiligung der betroffenen Gruppen und ihrer Organisationen – für eine kritische Aufarbeitung und Überwindung der rassistischen Feindbilder wie die gegen Muslim:a, Jüd:innen, Sinti:ze und Rom:nja und BIPoC sorgen?
  3. Wie wollen Sie Art. 2 des schon lange ratifizierten UN-Abkommens zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (ICERD) erfüllen, wonach die Rechte aus dem UN-Sozialpakt in allen gesellschaftlichen Bereichen (Arbeit, Wohnung, Bildung, Gesundheitsversorgung u.a.) sicher zu stellen sind?
  4. Wie wollen Sie die Rechtsprechung des UN-Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umsetzen, dass rassistische Beleidigungen und Volksverhetzung nicht durch die Meinungs- oder Pressefreiheit gerechtfertigt sein können?

 

 

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