A. Umsetzung der sozialen Menschenrechte
Parallel zum Pakt über bürgerliche und politische Rechte haben die Vereinten Nationen 1966 wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im UN-Sozialpakt völkerrechtsverbindlich niedergeschrieben. Ihre Umsetzung wird vom UN-Sozialausschuss kontrolliert, beziehungsweise angemahnt.
Der UN-Sozialausschuss äußert seit Jahren Kritik an Deutschland zum Stand der Umsetzung der sozialen Menschenrechte. Seit 2013 eröffnet ein Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt die Möglichkeit einer Individualbeschwerde zum UN-Sozialausschuss (nach Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs). Das Zusatzprotokoll wurde von zahlreichen Staaten ratifiziert, darunter Frankreich, Italien, Spanien und im Juli 2023 auch Deutschland, wodurch es den Bürger*innen in Deutschland nun möglich ist vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ein Individualbeschwerdeverfahren zu eröffnen. Hierdurch können Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteure Verstöße gegen ihre sozialen Menschenrechte anzeigen.
- Wie wollen Sie dazu beitragen, dass die sozialen Menschenrechte in Deutschland gewahrt werden?
Antwort:
Wir werden Menschenrechte zu einem zentralen Bestandteil schulischer und außerschulischer politischer Bildung machen. Eine wachsende Kluft zwischen Armen und Reichen, eine Bildungspolitik, die weiterhin die soziale Herkunft über Bildungschancen entscheiden lässt, sowie die Verdrängung ärmerer Menschen aus den Innenbezirken zeigen, dass die Regierenden sich nicht für die Verwirklichung der auch von ihnen unterzeichneten Abkommen interessieren. Dass Individualbeschwerden inzwischen in letzter Instanz möglich sind, ist ein wichtiger Fortschritt, den wir bekannter machen wollen. Eine neu zu schaffende Stelle des Berliner Senats für Demokratieentwicklung soll Menschenrechtsbildung stärker in der Berliner Zivilgesellschaft verankern. Im Abgeordnetenhaus werden wir außerdem durch regelmäßige Anfragen dafür sorgen, dass das Thema dauerhaft auf der politischen Agenda bleibt.
- Werden Sie sich konkret dafür einsetzen und gegebenenfalls wie, dass die sozialen Menschenrechte als einklagbare Rechte in unsere Gesetze aufgenommen werden?
Antwort:
Ja, das ist dringend notwendig, damit die Politik ihre eigenen Verpflichtungen auch tatsächlich einhält. Über den Bundesrat werden wir eine Initiative zur Verankerung sozialer Grundrechte mit ausdrücklichem Rechtsanspruch im Grundgesetz anstoßen, in der Berliner Verfassung verankern wir das entsprechend direkt.
B. Soziales Menschenrecht auf Wohnen
Die Mietpreise in Berlin sind in den letzten Jahren so stark gestiegen wie in keiner anderen deutschen Großstadt: Berlin ist ‚Meister aller Klassen‘, sowohl bei den Bestandsmieten (Anstieg um 40%) als auch bei den Angebotsmieten, die seit 2014 mehr als verdoppelt wurden, eine Steigerung, die die Mietpreisbremse des Bundes gar nicht zulässt. Viele Vermieter*innen verlangen viel zu hohe Mieten, wenn nicht sogar Wuchermieten, und werden in den seltensten Fällen dafür belangt.
Die Haushaltseinkommen können mit den Mietsteigerungen nicht mehr mithalten, 750.000 Berliner Haushalte geben bereits jetzt mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Miete aus, 250.000 sogar über 40%. Viele befürchten, die Miete in Zukunft nicht mehr zahlen zu können. Immer mehr Sozialwohnungen fallen aus der Bindung, leistbare Wohnungen verschwinden vom Markt und werden zu wenig gebaut. Vielen Mieter*innen droht Wohnungslosigkeit. Nahezu 100.000 Menschen in der Stadt gelten bereits jetzt als wohnungslos. Obdachlosigkeit prägt das Stadtbild. Neubau löst dieses Problem nur dann, wenn die Wohnungen zu sozial verträglichen Mieten angeboten werden. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Lösung des Problems haben sich als unzureichend oder sogar kontraproduktiv erwiesen. Es ist offenkundig, dass es rasch eines strategischen Umdenkens bedarf. Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und ein soziales Menschenrecht. Der Staat hat die Pflicht, es zu gewähren. Nach der Berliner Verfassung hat jeder Mensch das Recht auf einen angemessenen Wohnraum. Das Land muss die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum fördern, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen. Auch der UN–Sozialpakt von 1966, welcher in Deutschland völkerrechtlich verbindlich ist, garantiert angemessenen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen für alle.
- Welche konkreten Schritte unternehmen Sie, um das Recht auf angemessenen Wohnraum für alle zu bezahlbaren Preisen zu realisieren? Wie wollen Sie die Mietsenkungen erreichen, die erforderlich sind, damit Haushalte, die bereits jetzt mit den Mieten überfordert sind, in ihren Wohnungen bleiben können? Wie wollen Sie illegal überhöhte Mieten und Mietwucher verhindern und bekämpfen?
Antwort:
Jede fünfte Wohnung in Berlin gehört einem landeseigenen Wohnungsbauunternehmen. Der Senat und die Bezirke verfügen über genug Flächen, um diesen Anteil zu verdoppeln. Die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ könnte zusätzlich einen erheblichen Teil des privaten Bestands großer Immobilienkonzerne in Landesbesitz zurückführen. Damit hätte der Senat deutlich mehr Handlungsspielraum, Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Preisen zu schaffen und zu erhalten.
Wir werden einen verbindlichen Landesmietendeckel für den öffentlichen Wohnungsbestand wieder einführen, um Mietsprünge zu verhindern und soziale Sicherheit zu schaffen. Neuvermietungen erfolgen mindestens zehn Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete und WBS-Wohnungen werden zu sozial verträglichen Mieten von maximal 6,50 Euro pro Quadratmeter angeboten. Haushalte sollen durch eine verbindliche Härtefallregelung nicht mehr als 30 Prozent ihres Einkommens für die Warmmiete aufbringen müssen. Bei vorübergehender Zahlungsnot erhalten sie Kündigungsschutz.
Um den Wohnungsmarkt transparenter und gerechter zu gestalten, werden wir ein landesweites Mietenkataster einführen. Es erfasst alle relevanten Daten zu Bestands- und Neuvertragsmieten, Wohnungsgrößen, Baualtersklassen, energetischen Standards und Modernisierungszuständen. So können Mietobergrenzen und Vergleichsmieten nachvollziehbar und rechtssicher bestimmt werden. Mieter:innen können künftig einfach prüfen, ob eine verlangte Miete angemessen ist. Für Vermieter:innen entsteht ein transparentes, faires und planbares System, das Rechtssicherheit bietet und Missbrauch verhindert.
Um die Wirksamkeit des Mietenkatasters sicherzustellen, werden wir eine verbindliche Meldepflicht für Vermieter:innen einführen. Bei Verstößen greift ein abgestuftes Sanktionssystem: Zunächst erfolgt eine Verwarnung mit Nachmeldefrist, bei Wiederholung ein Bußgeld. Bei fortgesetzter oder absichtlicher Nichtmeldung kann die zulässige Miete automatisch begrenzt werden, in letzter Konsequenz droht eine Veräußerungspflicht der Immobilie. So bekämpfen wir illegal überhöhte Mieten und Mietwucher konsequent und wirksam.
- Welchen Beitrag zur Lösung der Wohnungskrise leistet für Sie der Neubau? Wie kann Neubau zur bedarfsgerechten Beschaffung von Wohnraum mit Kostenmieten unter 8 € m2 führen? Sind Sie für sozialen Wohnungsbau ohne Befristung der Sozialbindung?
Antwort:
Neubau kann einen Beitrag leisten, ist für uns aber nicht das wichtigste Instrument. Wir verfolgen eine klare Bestand-vor-Neubau-Strategie und bauen leerstehende Bürogebäude, überdimensionierte Shopping-Center und andere untergenutzte Immobilien vorrangig zu Wohnraum um. Bezahlbar wird Neubau vor allem dann, wenn landeseigene Wohnungsunternehmen und gemeinwohlorientierte Träger ihn tragen, denn nur sie bauen ohne Profitinteresse.
Öffentliche Grundstücke vergeben wir ausschließlich im Erbbaurecht oder über Konzeptvergaben, bei denen nicht der höchste Preis entscheidet, sondern bezahlbare Mieten und soziale Standards. So bieten wir WBS-Wohnungen künftig zu maximal 6,50 Euro pro Quadratmeter an, deutlich unter der von Ihnen genannten Grenze von 8 Euro.
Ja, wir wollen die Sozialbindung dauerhaft absichern, statt sie auslaufen zu lassen. Für große private Wohnungsbestände führen wir eine gestaffelte Sozialbindung ein: 20 Prozent ab 50 Wohnungen, 30 Prozent ab 100, 40 Prozent ab 500 und 60 Prozent ab 1.000 Wohnungen, orientiert am Anteil WBS-berechtigter Haushalte in Berlin. Große Wohnungsbestände vergesellschaften wir zusätzlich nach Artikel 15 Grundgesetz, um sie dauerhaft dem Profitinteresse zu entziehen.
- Sehen Sie in der Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne, wie es Berliner Mieter*inneninitiativen mit dem erfolgreichen Volksbegehren durchsetzen wollen, eine legitime und wirksame Möglichkeit, das Profitstreben großer Wohnungskonzerne auf dem Wohnungsmarkt zu begrenzen?
Antwort:
Die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne ist für uns ein legitimes und wirksames Instrument, um das Profitstreben auf dem Wohnungsmarkt zu begrenzen. Eigentum verpflichtet, und Wohnen ist ein Menschenrecht, das ebenso wie Wasser und Energie prinzipiell nicht in der Hand von Konzernen liegen sollte. Wir werden daher große Wohnungsbestände nach Artikel 15 Grundgesetz vergesellschaften. Mehrere juristische Gutachten bestätigen, dass eine Vergesellschaftung verfassungskonform möglich ist. Mit einer öffentlichen Verwaltung und angemessenen Entschädigungen kann der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ rechtssicher umgesetzt werden. Die Überführung in gemeinwohlorientierte Verwaltung ermöglicht stabile Mieten, verhindert Verdrängung und schafft demokratische Kontrolle über zentrale Teile des Wohnungsmarkts. Der Volksentscheid von 2021 zeigt: Berlin ist bereit, die Macht der Großvermieter zu begrenzen und Wohnen als öffentliches Gut zu sichern. Wir unterstützen die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ und werden den Volksentscheid konsequent umsetzen.
- Welche Schritte plant Ihre Partei zu unternehmen, um der steigenden Anzahl von Wohnungslosen entgegenzuwirken?
Antwort:
Wir setzen auf frühzeitige Intervention bei Mietschulden und bauen Mediation zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen sowie kostenlose Schuldenberatung flächendeckend aus, um Wohnungsverlust von vornherein zu verhindern. Die Straßensozialarbeit werden wir in ganz Berlin ausbauen und finanziell absichern, damit betroffene Menschen direkte und unbürokratische Hilfe erhalten. Für bereits wohnungslose Menschen setzen wir auf das Housing-First-Prinzip: Sie erhalten zuerst eine eigene Wohnung, ohne Vorbedingungen, denn erst ein festes Zuhause ermöglicht es, gesundheitliche und soziale Probleme nachhaltig zu lösen. Zusätzlich stocken wir die soziale Wohnhilfe der Sozialämter personell und finanziell deutlich auf, damit individuelle Hilfen schnell und bedarfsgerecht ankommen.
C. Soziales Menschenrecht auf Gesundheit
Das Recht auf barrierefreie Gesundheit beinhaltet die breite Verfügbarkeit sowie den diskriminierungsfreien, bezahlbaren Zugang zu angemessen ausgestatteten Gesundheitseinrichtungen, –Dienstleistungen und –Informationen.
In Deutschland wird in vielerlei Hinsicht gegen die sich daraus ergebenden, konkreten Schutzpflichten verstoßen. Insbesondere im Pflegebereich herrschen verheerende Mängel. Auch wird Geflüchteten in Deutschland ihr Recht auf eine umfassende ärztliche Versorgung verwehrt. Sie erhalten lediglich reduzierte Leistungen, die sich auf das – aus Sicht der Behörden – aller Nötigste beschränken und damit insbesondere eine psychosoziale Behandlung ausschließen.
- Das medizinische Personal in den Berliner Kliniken meldet seit Monaten eine Überlastungssituation an. Welche konkreten Schritte gedenkt Ihre Partei zu unternehmen, um das medizinische Personal vor Ort zu schützen, zu stärken und den Personalmangel auszugleichen?
Antwort:
Der Berliner Senat trägt eine politische und finanzielle Mitverantwortung für die Situation an den Kliniken, da das Land Berlin gesetzlich für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser zuständig ist und mit Vivantes den größten kommunalen Träger steuert. Doch der aktuelle Senat lässt Krankenhäuser verfallen und verzichtet auf Millionenförderung vom Bund. Wir werden die Landesmittel für Modernisierung und Technik deutlich aufstocken und die vollständige Kofinanzierung des Bundes-Transformationsfonds sicherstellen.
Wir werden verbindliche, gesetzlich festgeschriebene Personalschlüssel in allen Berliner Krankenhäusern durchsetzen, damit Pflege- und Ärzteteams nicht länger über ihre Belastungsgrenze hinaus arbeiten müssen. Bessere Bezahlung, insbesondere für Schicht- und Nachtarbeit, sowie mehr Mitsprache bei Dienstplänen machen die Berufe wieder attraktiv. Zusätzlich richten wir Krankenhäuser konsequent am Gemeinwohl statt an Fallzahlen aus, damit medizinische Entscheidungen wieder der Versorgung dienen und nicht dem wirtschaftlichen Druck.
Komplementär zu den Standardgesundheitseinrichtungen wie Praxen und Kliniken werden wir weitere Gesundheitskollektive fördern, wie das schon sehr erfolgreiche Geko im Neuköllner Rollbergviertel. Diese gemeinwohlorientierten Zusammenschlüsse von Menschen aus verschiedenen Gesundheits- und Sozialberufen bieten eine niedrigschwellige, kiez- oder stadtteilorientierte Versorgung, die auch ärmere Menschen erreicht, neben konkreten Maßnahmen auch Gesundheitsbildung leistet und das allgemeine Gesundheitswesen durch seine präventive Arbeit entlastet.
- Wie positioniert sich Ihre Partei zu den angestrebten Kürzungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Reform der Pflegeversicherung?
Antwort:
Beide Reformen belasten einseitig die Versicherten und die Kommunen. Die bereits beschlossene GKV-Reform erhöht die Zuzahlung pro Rezept von mindestens 5 auf mindestens 7,50 Euro, während millionenschwere Pharmakonzerne und Beamte, die weiterhin nicht in die Bürgerversicherung einzahlen, verschont bleiben. Die noch nicht beschlossene Pflegereform verlagert die Kosten zusätzlich auf die Kommunen, die pflegebedürftige Menschen und ihre Familien künftig noch stärker über die Sozialhilfe auffangen müssen. Am Ende trifft das vor allem die Ärmsten. Über den Bundesrat werden wir uns für eine Rücknahme der GKV-Zuzahlungserhöhung einsetzen und die geplante Pflegereform in ihrer jetzigen Form ablehnen.
D. Soziales Menschenrecht auf Bildung
Bildung ist nicht reduzierbar auf ökonomische Verwertbarkeit („Humankapital“), sondern ein grundlegendes menschliches Bedürfnis, ein Schlüssel, der Türen aufschließt, um weitere Felder erschließen zu können („empowerment right“) und als Schutz vor Unwissenheit, sozialer Not und Ausbeutung dient. In Bezug auf das Recht auf (lebenslange) Bildung kommen dem Staat Achtungspflichten, Schutzpflichten sowie Gewährleistungspflichten zu, die dieser durch Aktives Tun oder Unterlassen verwirklicht.
Das Berliner Schulgesetzes schreibt im Teil 1 den Auftrag der Schule und das Recht auf Bildung verbindlich fest. Das Gesetz nennt darin als zentrale Verpflichtung und Verantwortung jeder einzelnen Schule, ausnahmslos alle Schüler*innen in einem diskriminierungsfreien, inklusiven Unterricht unabhängig von ihren Lernausgangslagen zum bestmöglichen Schulerfolg zu verhelfen. Dabei müssen Benachteiligungen ausgeglichen und gleiche Chancen geschaffen werden. Geschlechtergerechtigkeit (Gender Mainstreaming) und interkulturelle Perspektiven sind zu berücksichtigen. Schule hat Wissen, Fähigkeiten und Urteilsvermögen zu fördern. Ziel ist es, die Schüler*innen zu demokratischen, verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu erziehen, welche fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten sowie das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten. (§§ 1 – 4 SchulG: (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-SchulGBErahmen).
Das selektive Bildungssystem steht jedoch, zumal in Berlin, in Dauerkritik. Moniert wird u.a. die übergroße Abhängigkeit des Schulerfolges der Schüler*innen vom sozioökonomischen Status der Eltern. Bei ungleichen Voraussetzungen ist kein gleiches Recht gegeben. Noten sind per se subjektiv gefärbt und von Klasse zu Klasse, von Schule zu Schule mitnichten vergleichbar. Vor diesem Hintergrund entsetzte die Abschaffung des „Elternwillens“ beim Übergang von der Grundschule auf ein Gymnasium und Ersetzung durch die Eingangshürde eines Notendurchschnitt nicht nur die Betroffenen. Für das erneute Desaster beim vorher nicht getesteten Probeunterricht (nur 15 Schüler*innen, 1,22 %, bestanden 2026 den Probeunterricht) gab es massive Kritik an der Intransparenz der Aufgaben. Die „Lotterie“ bei der Zuweisung zu einer Oberschule, zu wenige reguläre Plätze ohne „Verdichtungen“ an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) und vieles mehr verärgert und verunsichert Sorgerechtsberechtigte und Schüler*innen zusätzlich.
Hinzu kommen marode Schulgebäude, fehlende voll ausgebildete Lehrer*innen sowie eine mangelnde Ausstattung der Schulen. Auch die berufliche Ausbildung ist verbesserungswürdig und die Hochschulen leiden unter Sparauflagen (Stichwort: einseitig aufgekündigte Hochschulverträge). Die massiven Kürzungen im Hochschulbereich führen zu einer drastischen Kürzung der Studienplätze, wovon besonders ohnehin sozial benachteiligte junge Menschen besonders betroffen sein werden. Dies betrifft auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse im Wissenschaftsbetrieb selbst. Die Teilhabe an Wissenschaft – sei es als Studierende oder Forschende – ist zunehmend nur noch für jene möglich, die sich das leisten können. Dies spiegelt sich in der Zusammensetzung der Studierendenschaft und noch ausgeprägter auf Ebene der Beschäftigten an Berliner Hochschulen wider, wobei die bevorstehenden Kürzungen Ungleichheiten absehbar in hohem Maße verstärken werden.
- Wie wollen Sie sicherstellen, dass den oben genannten schulgesetzlichen Vorgaben vor Ort zur umfassenden Geltung verholfen, diese umgesetzt und gestärkt werden?
Antwort:
Wir teilen Ihre Analyse. Es braucht künftig eine:n Bildungssenator:in, die/der wissenschaftliche Erkenntnisse, Erfahrungen aus der Praxis und zugrunde liegende Gesetze wirklich kennt und ernst nimmt. Wir werden die/den künftige:n Bildungssenator:in durch einen verbindlichen Beirat aus ausgewiesenen Fachleuten sowie Vertreter:innen der direkt Betroffenen begleiten lassen, also Schüler:innen, Lehrkräfte, Schulsozialarbeit und Eltern. Zusätzlich wird die/der Beauftragte für Demokratieentwicklung einen Bürger:innenrat zu diesem Thema initiieren, um die Umsetzung auch in der breiteren Bevölkerung zu verankern.
- Wollen Sie das etablierte Elternrecht beim Übergang an eine Oberschule wieder in Kraft setzen, oder wenn nicht, wie wollen sie den Zugang zum Gymnasium gerechter ermöglichen und wie die Sekundarschulen entlasten?
Antwort:
Die neue Regelung aus Notendurchschnitt und Probeunterricht hat sich in der Praxis nicht bewährt. Die Rückkehr zum Elternrecht ist kurzfristig ein sinnvoller Schritt. Das mehrgliedrige Schulsystem stößt jedoch in seiner jetzigen Form an klare Grenzen. Es legt Bildungswege zu einem Zeitpunkt fest, an dem sich die Potenziale von Kindern oft noch gar nicht vollständig entfaltet haben. Bildungsgerechtigkeit sieht anders aus. Wir setzen uns für die schrittweise Einführung einer landesweiten Gemeinschaftsschule ein. Der erste Schritt sind sechs gemeinsame Grundschuljahre, der Entfall der 5. und 6. Klassen an Gymnasien und die Abschaffung der Gymnasialempfehlung als Selektionsinstrument. An ihre Stelle treten individuelle Beratungsgespräche, die Kinder und Familien begleiten statt einstufen. Die Vergabe von Schulplätzen werden wir stärker per Losverfahren regeln, um die soziale Durchmischung in den Klassen zu stärken. In der Übergangszeit werden wir Schulformwechsel erheblich erleichtern.
- Was wollen Sie konkret und in welchem Zeitrahmen unternehmen, um alle maroden und renovierungsbedürftigen Schulbauten schnellstmöglich umfassend zu sanieren und mit moderner Ausstattung zu versehen?
Antwort:
Wir werden die Sanierung bestehender Schulgebäude deutlich beschleunigen und nur dort durch Neubauten ergänzen, wo eine Modernisierung nicht mehr ausreicht. Damit Schulen dauerhaft in gutem Zustand bleiben, richten wir zweckgebundene Sondertöpfe für Reparaturen ein und beteiligen die Schulgemeinschaft an der Bauplanung. Jede Sanierung koppeln wir direkt mit moderner Ausstattung: ausreichend mobile Endgeräte, modernisierte Computerräume und eine bessere IT-Betreuung über das ausgebaute IT-Dienstleistungszentrum Berlin. Einen exakten Zeitplan für jede einzelne Schule können wir seriös nicht versprechen, klar ist aber: Wir werden das Sanierungstempo so weit erhöhen, wie es die personellen und finanziellen Kapazitäten zulassen, und dabei die am stärksten betroffenen Schulen zuerst angehen.
- Wie gedenken Sie, die gleichberechtigte Teilhabe an hochschulischer Bildung und Forschung auch für sozial benachteiligte Gruppen zu ermöglichen, sowohl hinsichtlich der Ermöglichung eines Studiums an einer Berliner Universität als auch hinsichtlich sicherer Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft?
Antwort:
Wir werden das BAföG mit deutlich höheren Regelsätzen, einer größeren Zielgruppe und einer vereinfachten Beantragung umfassend ausbauen. Langfristig streben wir eine Grundsicherung für Studierende an, die ein Studium unabhängig von der sozialen Herkunft ermöglicht. Den Bau studentischen Wohnraums werden wir durch Neubauten nachhaltiger Wohnheime und den Ankauf bestehender Gebäude vorantreiben, um der Wohnungsnot unter Studierenden entgegenzuwirken.
Wir werden befristete Arbeitsverträge von Doktorand:innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen deutlich reduzieren und freie Lehrbeauftragte angemessen vergüten. Wir sorgen für familienfreundliche und barrierefreie Hochschulen, damit Wissenschaft für alle zugänglich bleibt.
E. Struktureller und institutioneller Rassismus
Rassismus und Diskriminierung in Deutschland sind brandaktuelle Themen, wenngleich diese keineswegs neu sind. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Behinderungen, ihrer Herkunft oder ihrer Religion zeigen, dass Rassismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem bleiben. Nicht zuletzt verdeutlicht der rasante Anstieg rassistischer Hassreden und weiterer Aktivitäten neonazistischer Parteien und Organisationen in den sozialen Medien und auf der politischen Ebene die Allgegenwärtigkeit von Rassismus.
In der öffentlichen Debatte über solche rassistischen Aktivitäten wird zunehmend betont, dass Rassismus kein Gedankengut voraussetzt, das auf biologistischen Theorien von Abstammung oder Vererbung basiert. Vielmehr setzt sich auch hierzulande eine wichtige Erkenntnis durch: rassistische Argumentationsmuster gründen zunehmend auf Zuschreibungen aufgrund unterschiedlicher „Kulturen, Nationen, Ethnien oder Religionszugehörigkeit“. Kennzeichnend ist die Konstruktion von Gruppen, nach der in „Wir“ und „die anderen“ unterteilt wird – also die Konstruktion bestimmter Gruppen als Fremde mit minderen Rechten. Diese Erkenntnis ist jedoch nur ein erster, wichtiger Schritt.
Die Kritik an diesen offenkundig tiefsitzenden Problemen wird von den politisch Verantwortlichen meist darauf reduziert, dass es „leider“ immer noch einige »schwarze Schafe« gebe, die man entschlossen bekämpfen müsse. Auf der politischen Ebene und in den Medien ist inzwischen vereinzelt auch vom sogenannten strukturellen Rassismus die Rede. Dabei wird die systematische Benachteiligung der Minderheiten auf allen gesellschaftlichen Ebenen aber immer noch weitgehend ausgeblendet oder verharmlost. So werden in staatlichen Institutionen, angefangen bei der Polizei und dem Verfassungsschutz, den Geheimdiensten und von Sicherheitsinstitutionen seit mehr als zwei Jahrzehnten gravierende Diskriminierungen und Vorurteile gegenüber Minderheiten beobachtet. Negative Erfahrungen werden auch aus den Bildungseinrichtungen von Kindergarten bis zur Universität, den führenden Medien sowie den zuständigen Institutionen in den Bereichen Integration, Asyl und Aufenthalt berichtet.
- Was unternehmen Sie, um den strukturellen und institutionellen Rassismus in den Behörden, insbesondere Polizei und Ausländerbehörden, aber auch in Bildungseinrichtungen und der Justiz wissenschaftlich untersuchen zu lassen und wirksam zu bekämpfen?
Antwort:
Zu vielen der genannten Institutionen liegen bereits seit Jahrzehnten wissenschaftliche Studien vor, etwa zur Polizei. Das Wissen fehlt selten, häufig fehlt die konsequente Umsetzung. Wir werden deshalb eine unabhängige Polizeibeschwerdestelle sowie eine:n Polizeibeauftragte:n einrichten, anlasslose Kontrollen beenden und rassistischen sowie extremistischen Strukturen innerhalb der Polizei aktiv entgegentreten. Für den öffentlichen Dienst insgesamt, einschließlich der Ausländerbehörden, führen wir eine verbindliche Quote für Menschen mit Migrationsgeschichte und Rassismuserfahrung ein. Antidiskriminierungsbeauftragte erhalten mehr Einfluss, Ressourcen und Kompetenzen, um systematisch gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vorzugehen, ergänzt durch anonyme Beschwerdestellen. In Bildungseinrichtungen verankern wir Diversität und Antidiskriminierung als verpflichtenden Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und pädagogischem Personal.
- Wie wollen Sie – unter maßgeblicher Beteiligung der betroffenen Gruppen und ihrer Organisationen – für eine kritische Aufarbeitung und Überwindung der rassistischen Feindbilder wie die gegen Muslim:a, Jüd:innen, Sinti:ze und Rom:njä und BIPoC sorgen?
Antwort:
Die zu schaffende Beauftragte des Senats für Demokratieentwicklung sollte hier einen Schwerpunkt ihrer Arbeit setzen und, wie es etwa die Antidiskriminierungsbeauftragten in Bund und Ländern, etwa die Landesstelle für Gleichbehandlung, gegen Diskriminierung und die ihr angegliederte Ombudsstelle in Berlin, schon ansatzweise tun, in regelmäßigen Berichten die Entwicklung dokumentieren. Ein entsprechender Beirat könnte sie, aber auch die anderen Senatsabteilungen, beraten. Eine besonders relevante Arbeit dieser ressortübergreifenden Stelle wäre die Entwicklung von Partizipations- und Bildungskonzepten in diesem Bereich.
Verschiedene Studien belegen eine hohe Zustimmung zur Demokratie in der Bevölkerung, andererseits viel Unbehagen an der Praxis. Die große Mehrheit bejaht die Demokratie grundsätzlich, viele haben aber das Gefühl, selbst nicht an ihrer Gestaltung beteiligt zu werden. Antisemitismus, Rassismus und andere Theorien der Ungleichwertigkeit von Menschen und allgemein die Anfälligkeit für Verschwörungstheorien jeglicher Art sind oft Folge von Ohnmachtsgefühlen. Glückliche Menschen mit einer Zukunftsperspektive und der Gewissheit, ihr Lebensumfeld mitgestalten zu können, sind weniger anfällig für Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, darauf haben u. a. die Mitte-Studien der Universität Leipzig, die seit 2002 durchgeführt werden, und diverse Studien des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG) der Universität Bielefeld, basierend auf den Studien zur „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ von Wissenschaftlern wie Wilhelm Heitmeyer, Andreas Zick oder Klaus Hurrelmann, immer wieder hingewiesen. Gruppenbezogene Vorurteile und die Ablehnung demokratischer Werte verstärken sich gegenseitig und können zu einem gefährlichen Kreislauf führen, der die gesellschaftliche Kohäsion und die Stabilität demokratischer Strukturen insgesamt bedroht. Das effektivste Mittel dagegen ist es, den Menschen eine Perspektive in der Demokratie, in einer auf den Menschenrechten basierenden, engagierten Gesellschaft zu geben. Wir werden daher mehr Angebote aktiver Partizipation schaffen und Menschen motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren. Willy Brandts Forderung von 1969 – „Wir wollen mehr Demokratie wagen!“ – ist heute aktueller denn je. Deshalb ist die Schaffung eines starken Amtes für Demokratieentwicklung ein zentrales Anliegen unserer Partei. Dieses Amt muss transparent und weitreichend unabhängig arbeiten können und finanziell mit einem eigenen Projektetat von mindestens einer Million Euro ausgestattet sein, um entwickelte Konzepte und Maßnahmen auch umsetzen zu können.
- Wie wollen Sie Art. 2 des schon lange ratifizierten UN-Abkommens zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (ICERD) erfüllen, wonach die Rechte aus dem UN-Sozialpakt in allen gesellschaftlichen Bereichen (Arbeit, Wohnung, Bildung, Gesundheitsversorgung u.a.) sicher zu stellen sind?
Antwort:
Wir stellen sicher, dass der Zugang zu Arbeit, Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung in Berlin nicht von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Hautfarbe abhängt. Im öffentlichen Dienst führen wir eine verbindliche Quote für Menschen mit Migrationsgeschichte und Rassismuserfahrung ein und etablieren Beauftragte, die in Behörden aktiv an Einstellungsverfahren mitwirken. Beim Wohnen verpflichten wir Vermieter:innen und Wohnungsunternehmen zu objektiven, nachvollziehbaren Vergabekriterien und bauen die Anlaufstelle „Fair mieten – Fair wohnen“ berlinweit aus. In der Bildung sichern wir gleichen Zugang unabhängig vom Aufenthaltsstatus, etwa durch Sprachkurse für Menschen, die durch das Raster bundesweiter Programme fallen, und bauen die soziale Auslese im Schulsystem konsequent ab. Bei der Gesundheitsversorgung erleichtern wir den Zugang für Menschen ohne Krankenversicherung und sorgen dafür, dass Hilfe nie an Bürokratie oder Sprache scheitert. Getragen wird das alles vom Landesantidiskriminierungsgesetz, zu dem wir klar stehen und das wir konsequent weiterentwickeln.
- Wie wollen Sie die Rechtsprechung des UN-Ausschusses zur Beseitigung der Rassendiskriminierung und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umsetzen, dass rassistische Beleidigungen und Volksverhetzung nicht durch die Meinungs- oder Pressefreiheit gerechtfertigt sein können?
Antwort:
Grundsätzlich setzt Deutschland die Vorgaben des UN-Ausschusses und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach rassistische Hetze und Beleidigungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind, im internationalen Vergleich juristisch angemessen um, etwa durch die Gesetzgebung zu Volksverhetzung und rassistischen sowie verhetzenden Beleidigungen sowie zahlreiche Verwaltungsvorschriften. Defizite gibt es sicher noch in der Praxis, vor allem aber bei der in Deutschland sehr ausgeprägten Zuordnung von Rassismus zum Rechtsextremismus. Der sogenannte Extremismus der Mitte, also rassistische Strukturen sowie diskriminierende Ansichten und Handlungen von Menschen und Institutionen außerhalb des rechtsextremen Umfelds, wird oft ausgeblendet oder verharmlost. Da dies jedoch kein juristisches, sondern ein gesellschaftliches Problem ist, werden wir die Sensibilisierung der Zuständigen und die allgemeine Bewusstseinsbildung in der Zivilgesellschaft fördern.




