Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (ICERD)
2023 – Unser inzwischen fertiggestellter NGO-Parallelbericht bezieht kritisch Stellung zu dem letzten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland (23. – 26.) an den UN-Ausschuss zur Beseitigung von Rassendiskriminierung, der das nächste Mal im November 2023 in Genf tagt. Im Rahmen der Antirassismuskonvention (abgekürzt ICERD) hat Deutschland regelmäßig Bericht zu erstatten und kann vom UN-Ausschuss verurteilt, bzw. zu konkreten Maßnahmen aufgefordert werden.
Unser Ziel ist es, auf andauernde und strukturelle Formen von Rassismus aufmerksam zu machen. Diese finden im Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland nicht annähernd Berücksichtigung im Sinne einer konsequenten Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminierung.
Im Zentrum des Berichts stehen Bereiche, in denen die Bundesrepublik Deutschland versagt, angemessenen Schutz vor Diskriminierung zu bieten. Es geht um Justiz und Polizei, Bildung, Gesundheitswesen, Wohnungsmarkt und soziale Medien. Konkret handelt es sich um Ausschlüsse, Stigmatisierungen, unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und Hassrede, die anhand von Fällen und empirischen Daten veranschaulicht werden. Der Bericht wird bis jetzt von 19 Organisationen unterstützt.
Unser Parallelbericht ist das Ergebnis einer Kooperation unterschiedlicher zivilgesellschaftlicher Organisationen und Rassismus-Expert:innen unter der Leitung von Prof. Dr. Cengiz Barskanmaz und umfasst ca. 70 Seiten.
Durch Unterstützung weiterer NGOs kann dieser Bericht zu einem wirksamen Instrument gegen Rassismus werden. Vertreter:innen von NGOs können sich den vollständigen Bericht untenstehend auf Deutsch anschauen/herunterladen mit der Bitte, sich zur Mitunterzeichnung zu entscheiden.
Melden Sie sich dafür gerne über unsere E-Mail Adresse: info@sozialemenschenrechtsstiftung.org
aktuellste Version:
deutsche und englische Version, die an den UN-Ausschuss (ICERD) versandt wurde:
Soziales Menschenrecht auf Wohnen
2020 – In diesem Jahr haben wir mit bisher 20 NGOs einen sogenannten Parallelbericht für das Überprüfungsverfahren der UN fertiggestellt. Aktueller Anlass ist die Aufforderung des zuständigen Sozialausschusses der Vereinten Nationen (CESCR) an die Bundesregierung, bis Oktober 2020 einen Bericht über den Stand der Defizite beim Recht auf eine angemessene Wohnung zu erschwinglichen Preisen für alle in Deutschland einzureichen. Der UN-Ausschuss hatte konkrete Maßnahmen zur Behebung der akuten Wohnungsnot angemahnt. Die NGOs waren eingeladen, einen Parallelbericht zum Staatenbericht der Bundesregierung zu erarbeiten. Dieser mehr als 40 Seiten fassende Bericht, wurde nun mit einer Reihe konkreter Forderungen zur Durchsetzung des Sozialen Menschenrechts auf Wohnen an das zunächst zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales versendet.
Aufruf zur gemeinsamen Verwirklichung des sozialen Menschenrechts auf Wohnen
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
2018 – Zur bevorstehenden Überprüfung des 6. Staatenberichts der Bundesregierung auf der 64. Session vom 24. September bis 12. Oktober 2018 des zuständigen Sozialausschusses der Vereinten Nationen (CESCR) hat die Eberhard-Schultz-Stiftung in Kooperation mit der Volkssolidarität, der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Humanistischen Union, der Deutschen Sektion der International Association of Lawyers (IALANA), dem Landessenioren-beirat Berlin (LSBB) und der NaturwissenschaftlerInnen-Initiative einen Parallelbericht zur aktuellen Umsetzungssituation des UN-Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) in Deutschland eingereicht.
Der Parallelbericht nimmt kritisch Stellung zum Staatenbericht Deutschlands und wurde auf der Grundlage des Fragenkatalogs erarbeitet, den unsere Stiftung bereits im September 2017 für die vorbereitende Sitzung verfasst hatte. Schwerpunkte des jetzt eingereichten Berichts sind die Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls, das Recht auf soziale Sicherheit, Familie, Bildung, Wohnen und Gesundheit. Deren umfassende Anerkennung und Umsetzung als subjektive Rechte, die notfalls vor den Gerichten und dem UN-Ausschuss einklagbar sind, ist ein dringendes Gebot des Völkerrechts, dem die Bundesregierung endlich nachkommen sollte.