Soziale Menschenrechte
Soziale Menschenrechte sind juristische Instrumente zur Absicherung eines menschenwürdigen Lebens für alle, die seit 1966 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, dem sog. UN-Sozialpakt, konkretisiert und damit völkerrechtlich verbindlich geregelt sind.
Konkret beinhalten sie:
- Das Recht auf Arbeit, gerechte Arbeitsbedingungen, gleichen Lohn, Freizeit, Koalitionsfreiheit, Art. 6-8
- Das Recht auf soziale Sicherheit, Art. 9
- Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard bezüglich Ernährung, Bekleidung und Wohnung, Art. 11
- Das Recht auf ein Höchstmaß an geistiger und körperlicher Gesundheit, Art. 12
- Das Recht auf Bildung, Art. 13, 14
- Das Recht auf Freiheit des Kulturlebens, Art. 15
Trotz ihrer völkerrechtlichen Verbindlichkeit klaffen Anspruch und gesellschaftliche Realität bei den sozialen Menschenrechten noch weiter auseinander als bei den individuellen Menschenrechten. Während letztere heute in zahlreichen Verfassungen aufgenommen und ihre Verletzung gerichtlich anfechtbar ist, sind die sozialen Menschenrechte in kaum einem Land positiv rechtlich normiert. Trotz ihrer Rechtsverbindlichkeit werden die sozialen Menschenrechte in Deutschland wie in vielen anderen Ländern überwiegend als bloße politische Programmsätze entwertet und ihr Charakter als individuell einklagbare Rechte missachtet.
Lesen Sie mehr über die sozialen Menschenrechte im Kontext der allgemeinen Menschenrechte in dem von der Friedrich Ebert Stiftung in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachten von Dr. Norman Paech.