Unterstützung und Spenden

Die Eberhard-Schultz-Stiftung ist auf Ihre Unterstützung angewiesen, um ihre Ziele zu erreichen. Sie können unsere Arbeit unterstützen z.B., indem Sie unsere Arbeit bekannt machen, bei der Realisierung von Modellprojekten und Forschungsvorhaben mitwirken, als Botschafterinnen und Botschafter der Stiftung tätig werden sowie durch Spenden oder Zustiftungen.

Spenden

Jetzt spenden, um soziale Menschenrechte durchzusetzen und die Emanzipation von benachteiligten Gruppen zu fördern!

Spenden sind für die Fortsetzung unserer Arbeit von großer Bedeutung, insbesondere da wir keinerlei institutionelle Unterstützung erhalten.

Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Spenden steuerlich absetzbar sind. Wir stellen Spendenbescheinigungen aus, die beim Finanzamt eingereicht werden können.

Spenden bis zu 200 Euro im Jahr können Sie auch per vereinfachtem Spendennachweis geltend machen mittels Kontoauszug zusammen mit dieser Bescheinigung.

Unsere Kontoverbindungen:
Berliner Sparkasse IBAN: DE69100500001060971620 BIC: BELADEBEXXX

Zustiftungen

Von besonderer Bedeutung sind (Zu-)Stiftungen für uns. Sie erhöhen das Stiftungsvermögen und stärken damit nachhaltig die finanzielle Basis der Stiftung.

Unter einer Zustiftung verstehen wir die Erhöhung einer bereits geleisteten Stiftungssumme (Stiftung). Zustiftungen bzw. Stiftungen sind ab 5.000 Euro in jeder beliebigen Höhe möglich.

Zustiftungen werden ebenfalls steuerlich gefördert.