Was tun wir?

Unsere Stiftung ist in unterschiedlichen Feldern tätig.

Insbesondere sind dies:

  • Verbreitung und Austausch von Informationen über die Bedeutung der sozialen Menschenrechte und der Partizipation für eine demokratische und gerechte globale Wirtschafts- und Sozialordnung; die Notwendigkeit ihrer Verankerung als einklagbarer Individualanspruch; ihre aktuelle Verwirklichung, insbesondere in Deutschland, der EU und der Türkei; die Verwirklichung der Gleichbehandlung durch Beseitigung von Diskriminierungen aller Art
  • Errichtung und Förderung von Modellprojekten der Partizipation benachteiligter Gruppen und hilfsbedürftiger Personen; Aufbau eines Netzes von Botschaftern und Botschafterinnen der Stiftung für ihre Zwecke.
  • Unterstützung von Forschungsvorhaben oder Vergabe von Aufträgen an Hilfspersonen im Sinne des §57 Abs. 1 Satz 2 AO, die dem Zweck der Stiftung dienen; alle wissenschaftlichen Ergebnisse, ob aus Forschung oder anderer wissenschaftlicher Tätigkeit, werden zeitnah veröffentlicht und alle Veranstaltungen sind der Allgemeinheit zugänglich.
  • Unterstützung von sonstigen Institutionen, Einrichtungen, Vereinigungen usw., die dem Zweck der Stiftung dienen, und die entweder gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, einschließlich der Verleihung von Auszeichnungen für besondere Verdienste um die Förderung der sozialen Menschenrechte und Partizipation.

Zur Zeit fördern wir keine Projekte, Stipendien und Einzelförderungen. Sie können sich jedoch auf unserem Sozialen Menschenrechtspreis bewerben bis zum 02.09.2022. Diesen finden Sie auf unserer Homepage unter „Aktuelle“.

Unsere Stiftung: Transparenz

Die Eberhard-Schultz-Stiftung ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und ungebunden.

Die Stiftung gewährleistet die angemessene Repräsentation von Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund in ihren Gremien.

Das Kuratorium besteht aus acht Mitgliedern aus Wissenschaft und Kultur, Wirtschaft, Gewerkschaften und Politik. Alle üben ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus. Von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz wurde die Stiftung am 28. November 2011 staatlich anerkannt und erhielt am 22. Dezember 2011 die vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit, so dass Spenden steuerlich abziehbar sind.

Das Stiftungsvermögen beträgt derzeit 1.000.000 €. Weitestgehende Transparenz ist uns Verpflichtung.

Hier finden Sie unseren Jahresbericht 2012 über die Aktivitäten der Stiftung für das Jahr 2011/2012, dessen Prüfung durch die Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung laut Schreiben vom 13.8.2013 abgeschlossen wurde.

Hier finden Sie unseren Jahresbericht 2013 über die Aktivitäten der Stiftung für das Jahr 2013, dessen Prüfung durch die Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung laut Schreiben vom 9.12.2014 abgeschlossen wurde.

Hier finden Sie unseren Jahresbericht 2014 über die Aktivitäten der Stiftung für das Jahr 2014, dessen Prüfung durch die Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung laut Schreiben vom 4.12.2015 abgeschlossen wurde.

Hier finden Sie unseren Jahresbericht 2015 über die Aktivitäten der Stiftung für das Jahr 2015, dessen Prüfung durch die Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung laut Schreiben vom 1.9.2016 abgeschlossen wurde.

Hier finden Sie unseren Jahresbericht 2016 über die Aktivitäten der Stiftung für das Jahr 2016, dessen Prüfung durch die Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung laut Schreiben vom 6.6.2017 abgeschlossen wurde.

Hier finden Sie unseren Jahresbericht 2017 über die Aktivitäten der Stiftung für das Jahr 2017, dessen Prüfung durch die Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung laut Schreiben vom 13.6.2018 abgeschlossen wurde.

Hier finden Sie unseren Jahresbericht 2018 über die Aktivitäten der Stiftung für das Jahr 2018, dessen Prüfung durch die Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung laut Schreiben vom 18.9.2019 abgeschlossen wurde.

Greifswalder Str. 4 D – 10405 Berlin Tel.: +49 (0)30 245 33 798 Fax: +49 (0)30 245 33 796
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