Vesper am 26.02.15
In einem einleitenden Vortrag behandelte Eberhard Schultz, Menschenrechtsanwalt und Vorsitzender der Stiftung die rechtliche Verankerung und praktische Bedeutung der sozialen Menschenrechte, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen. Er machte an Beispielen deutlich, welche positiven Auswirkungen eine solche Verankerung für Individuen und Vereinigungen haben könnte. Außerdem stellte er die bisherige Arbeit der Stiftung vor und warb für Unterstützung. Dr. Gisela Penteker gab einen Einblick in ein konkretes Beispiel aus ihrer langjährigen Arbeit als Ärztin des IPPNW (Ärzte in sozialer Verantwortung) – nämlich die mangelhafte Umsetzung des sozialen Menschenrechts auf Gesundheit von Flüchtlingen in Deutschland. Sie monierte insbesondere die rechtlichen, bürokratischen und sprachlichen Hürden, die sogar schon zu Todesfällen geführt haben.
Die etwa 50 Teilnehmenden – darunter erfreulich viele junge Menschen – beteiligten sich lebhaft und engagiert an der anschließenden von Eckart Spoo moderierten Diskussion bei Brot und Wein. Verschiedene Aspekte der Vorträge wurden vertieft und neue Denkanstöße gegeben. Wir kamen überein: Der Ansicht, es handele sich bei den sozialen Menschenrechten lediglich um politische Programmsätze, muss entschieden entgegengetreten werden. Als völkerrechtlich verbindliche Instrumente zur Absicherung eines menschenwürdigen Lebens für alle müssen die sozialen Menschenrechte endlich verbindlich geregelt, umgesetzt und als einklagbare Rechte in Deutschland und weltweit verankert werden. Die vier Organisationen, die die monatliche Vesper durchführen, sind aufgefordert, sich für die Umsetzung der sozialen Menschenrechte in Deutschland und als ersten Schritt für die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Sozialpakt einzusetzen.
Der auf der Vesper anwesende Journalist Velten Schäfer hat am 7.3. einen sehr informativen Artikel über die sozialen Menschenrechte mit Erwähnung der Stiftung im Neuen Deutschland veröffentlicht.