Wahlprüfstein zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2016

Unser Wahlprüfstein zum aktuellen Thema „Billiger Wohnraum“ in der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2016

Die folgende Frage haben wir den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen und ihren jeweilis zuständigen Sprecher*innen per Mail und auf Abgeordnetenwatch gestellt:

Alle schon bisher im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien bemängeln die katastrophale Wohnsituation in Berlin und werben derzeit mit unterschiedlichen Plänen damit, mehr angemessenen und billigen Wohnraum schaffen zu wollen. Dabei haben sich die bisherigen Maßnahmen in diesem Sektor als unzureichend oder sogar kontraproduktiv erwiesen, angefangen bei den Ferienwohnungen bis hin zur sogenannten Mietpreisbremse, die nach allen vorliegenden Erkenntnissen eher das Gegenteil bewirkt hat. Die desolate Mietsituation trägt zu einer weiteren sozialen Spaltung der Bevölkerung bei und führt zu zunehmenden Auseinandersetzungen.

Dabei gäbe es schon längst ein Instrument, das den betroffenen Mieter*innen und Mietinitiativen die Möglichkeit böte, ihr Schicksal selbst in die Hand zu nehmen: Artikel 28 Absatz 1 der Berliner Verfassung bekräftigt das Grundrecht jedes Menschen auf angemessenen Wohnraum. So fordert auch der UN–Sozialpakt von 1966, der in Deutschland völkerrechtlich verbindlich ist, angemessenen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen für alle. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum UN–Sozialpakt, durch die das Recht auf angemessenen Wohnraum in Deutschland endlich umgesetzt, d.h. auch gerichtlich einklagbar gemacht werden könnte. Das Land Berlin ist dazu aufgerufen, den Artikel zu präzisieren und mit Leben zu füllen!

Deshalb fragen wir die Vertreter*innen der Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus: Welche Schritte unternehmen Sie, um das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht auf angemessenen Wohnraum zu konkretisieren und als subjektives und gerichtlich durchsetzbares Recht für alle zu verankern?

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Hier nun die prompten und interessanten, jedoch leider nicht voll zufriedenstellenden Antworten der bisher im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen:

Die Landesverbände der SPD und CDU gehen in ihren Antworten nicht auf das soziale Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum ein, wie es auch in Artikel 28 Absatz 1 der Berliner Verfassung niedergeschrieben ist. DIE LINKE erwähnt, dass das Grundrecht auf Wohnen u.a. in der Landesverfassung von Berlin enthalten ist. Dies tut auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die zusätzlich auf den Aspekt der Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN–Sozialpakt eingeht. Wolfram Prieß von den PIRATEN benennt ein konkretes staatliches Instrument, um die Vorschrift der Berliner Verfassung auf angemessenen Wohnraum mit Leben zu füllen.

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Folgendes Antwortschreiben haben wir an die jeweiligen Vertreter*innen der Fraktionen gesendet: 

„Wir danken für die prompte und ausführliche Antwort, die wir gerne auf unserer Stiftungswebsite veröffentlichen.

Sie gehen darin detailliert auf Ihre Vorhaben zur Verbesserung der Wohnsituation ein.

Leider vermissen wir die Antwort auf die von uns eigentlich gestellte Frage, nämlich nach Ihren Schritten, um das bereits in der Berliner Verfassung garantierte Grundrecht zu konkretisieren und wirklich nutzbar zu machen – nicht umsonst sind wir bei unserem Wahlprüfstein auf die bereits vorhandene Bestimmung des Artikels 28 Absatz 1 der Berliner Verfassung eingegangen, die das Grundrecht jedes Menschen auf angemessenen Wohnraum garantiert. Dies ist aber trotz der Verfassungsbestimmung gerade nicht verwirklicht, weil diese zu Unrecht als bloßer politischer Programmsatz aufgefasst wird. Die Grundrechte – und damit auch das soziale Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum – zeichnen sich nach allgemeiner Auffassung dadurch aus, dass der Staat in seinem Handeln unmittelbar an ihre Vorgaben gebunden ist. Dies entspricht dem modernen Verständnis der Universalität der Menschenrechte (vgl. den Beitrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum UN–Sozialpakt). Nur eine Konkretisierung des Grundrechts kann zu einer entsprechenden Verfassungswirklichkeit führen.

Deshalb wären wir für eine Überprüfung und genauere Beschreibung dankbar, welche Schritte Sie zur Konkretisierung des Grundrechts auf angemessen Wohnraum in Artikel 28 der Berliner Verfassung unternehmen und wie Sie vorhaben, es als subjektives und gerichtlich durchsetzbares Recht für alle zu verankern.

Mit freundlichen Grüßen

 

Eberhard Schultz

Vorstandsvorsitzender der Stiftung“