Wahlprüfstein zum sozialen Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum für alle zur Bundestagswahl 2017

 

Unseren vollständigen Brief lesen Sie hier:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 wir bitten um Beantwortung des Wahlprüfsteins unserer Stiftung zum Thema „Recht auf angemessenen Wohnraum für alle“ zur Bundestagswahl 2017, die einzelnen Fragen finden Sie weiter unten nach unseren Erläuterungen.

 Nahezu alle Parteien werben derzeit damit, mehr Wohnraum schaffen zu wollen. Welche Art von Wohnraum bevorzugt gefördert werden soll, ist von Partei zu Partei sehr unterschiedlich. Mal sollen bevorzugt neue Eigentumswohnungen, mal Sozialwohnungen entstehen.

 Vor allem in den Großstädten und Ballungsgebieten Deutschlands fehlt es insgesamt an Wohnraum, besonders an bezahlbarem und angemessenem Wohnraum. Der Bedarf an Sozialwohnungen steigt stetig, während die Zahl der verfügbaren Wohneinheiten sinkt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Lösung des Problems haben sich als unzureichend oder sogar kontraproduktiv erwiesen, insbesondere die sogenannten Mietpreisbremse hat nach allen vorliegenden Erkenntnissen eher das Gegenteil als eine Entspannung des Marktes bewirkt. Zur Schaffung von sozialem Wohnraum wurden durch das Bundesbauministerium jährlich mehr Fördermittel zur Verfügung gestellt, trotzdem wurden in einigen Ländern über Jahre hinweg keine Sozialwohnungen gebaut. Es ist offenkundig, dass es rasch eines strategischen Umdenkens bedarf.

 Die vorhandene desolate Mietsituation trägt zu einer weiteren sozialen Spaltung der Bevölkerung bei. Durch Gentrifizierungsprozesse werden nicht nur ökonomisch schwächere Personen aus Städten und Ballungsgebieten verdrängt. Der Weg von einem Leben in Armut mit Dach über dem Kopf in ein Leben in die Wohnungslosigkeit verläuft oft fließend.

Der UN–Sozialpakt von 1966, welcher in Deutschland völkerrechtlich verbindlich ist, garantiert angemessenen Wohnraum zu erschwinglichen Preisen für alle. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wie auch etliche andere Organisationen fordern schon lange die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum UN–Sozialpakt, durch die das Recht auf angemessenen Wohnraum in Deutschland endlich umgesetzt, d.h. auch gerichtlich einklagbar gemacht werden könnte.

 Zum sozialen Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum für alle fragen wir die Parteien im Deutschen Bundestag:

  1. Welche Schritte unternehmen Sie, um das soziale Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum für alle als subjektives und gerichtlich durchsetzbares Recht zu verankern? Wäre es dafür nicht unverzichtbar das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zu unterzeichnen?
  1. Erscheint es angesichts der negativen Entwicklung im sozialen Wohnungsbau unter Kompetenz der Länder und 2019 auslaufender Kompensationszahlungen nicht sinnvoll, dem Bund zukünftig wieder Mitwirkungsrechte in diesem Bereich zu sichern?
  1. Wäre eine amtliche bundesweite Statistik zur Wohnungslosigkeit nicht ein wichtiges Hilfsmittel zur Bekämpfung ebendieser und gleichzeitig ein wichtiges Zeichen, dass die Politik das Thema Wohnungslosigkeit ernst bzw. überhaupt wahrnimmt?

Für eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen wären wir Ihnen dankbar. Wir werden Ihre Antworten bzw. die Tatsache, dass sie nicht geantwortet haben, auf unserer Website veröffentlichen.

 Eberhard Schultz

Vorstandsvorsitzender der Stiftung