Gemeinsame Erklärung zur Europäischen Säule Sozialer Rechte
Die ESSR reiht sich ein in rechtlich unverbindliche Willensbekundungen der EU, gemeinsame soziale Mindeststandards zu garantieren. Doch selbst wenn die ESSR rechtsverbindlicher werden würde, sind ihre Vorgaben so unbestimmt, dass Deutschland behaupten kann, alle Forderungen seien schon umgesetzt. Soziale Rechte bleiben faktisch den wirtschaftlichen Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes untergeordnet. Es braucht Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit. Ein wichtiges Mittel dazu ist die längst überfällige Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt, um soziale Menschenrechte individuell vor Gericht einklagbar zu machen.
Die vollständige Erklärung: „Die ‚Europäische Säule sozialer Rechte‘ braucht ein solides Fundament! – Die Umsetzung der sozialen Menschenrechte bleibt aktuell“ finden Sie hier.