Unterstützung der juristischen Menschenrechtsarbeit von JUMEN e.V. bei der Verwirklichung des sozialen Menschenrechts auf Familie

Die Eberhard-Schultz-Stiftung fördert mit 3000 Euro das Projekt „Recht auf Familie – für eine humane Asylpolitik“ von Jumen e.V.- Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland, das sich für die Umsetzung des in Artikel 10 des UN-Sozialpakts niedergelegten Rechts auf Familie einsetzt und sich aktiv gegen die durch das sogenannte Asylpaket II ausgeschlossene Möglichkeit des Familiennachzugs subsidiär Schutzbedürftiger einsetzt. Mit der Methode der strategischen Prozessführung geht JUMEN e.V. gegen Rechtsverletzungen vor, in dem sie für ausgewählte Fälle Betroffene mit Rechtsanwält*innen zusammenbringt, sie durch juristische Expertise und Weiterbildungsangebote unterstützt und Öffentlichkeitsarbeit betreibt.