Pressemitteilung zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen

Die nach dem Ergebnis der Expertenkommission mögliche Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen zügig und konsequent umsetzen – jetzt auch mithilfe des UN-Sozialausschusses gegen die Bundesregierung!

Nach fast zwei Jahren hat die Kommission Ende Juni endlich ihren umfangreichen Bericht vorgelegt. Das Ergebnis fasst unser Kuratoriumsmitglied und bekannter Stadtsoziologe Dr. Andrej Holm so zusammen:

„Eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen ist rechtlich möglich, eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswertes ist zulässig und eine Festlegung auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand ist gut begründet.“ (…) „Mieterbewegungen, Sozialverbände und alle Initiativen und Organisationen, die das Menschenrecht auf Wohnen durchsetzen wollen, sollten den Bericht der Kommission als Ermutigung und Bestätigung ansehen, sich für einen schnelle Umsetzung der Vergesellschaftung einzusetzen. Als Stiftung für soziale Menschenrecht und Partizipation fordern wir die Regierung von Berlin auf, das klare Ergebnis des Volksentscheids zur Vergesellschaftung nicht länger zu ignorieren und unverzüglich mit der Erarbeitung eines Umsetzungsgesetzes zu beginnen.“ (vollständige Erklärung siehe auf unserer Internetseite: Stellungnahme von Dr. Andrej Holm zum Ergebnis der Expertenkommission zur Vergesellschaftung großer Wohnkonzerne, 23. Juli 2023)

Peter Schmidt von der Mieterinitiative KosmosViertel berichtet von der Besorgnis vieler Mieter:innen, dass sie nach Konzernaufspaltungen/Verkauf von Teilen der Wohnungen Eigenbedarfskündigungen ausgesetzt werden könnten. Auch dies muss bei der Umsetzung des völkerrechtlich verbindlichen sozialen Menschenrechts auf angemessene Wohnung für Alle konsequent unterbunden werden, wofür sich unsere Stiftung seit langem einsetzt (siehe:
Vesper-Veranstaltung: „Soziales Menschenrecht auf Wohnen für Alle – Wie weiter mit dem Volksentscheid?“ 30. März 2023) – bisher allerdings vergeblich.
Dies kann sich in Kürze ändern: vorige Woche (am 20. Juli 2023) trat das Fakultativ-Protokoll zum
Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) auch für Deutschland in Kraft. Jetzt können also auch Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteure Verstöße gegen dieses Menschenrecht beim UN-Ausschuss anzeigen und Abhilfe und Entschädigungen von Deutschland verlangen! (vgl. Erklärung des deutschen Instituts für Menschenrechte: Link) Staatliche Stellen einschließlich der Bundesregierung müssen also in Zukunft damit rechnen, vor diesem wichtigen UN-Gremium zur Rechenschaft gezogen und auf Entschädigung in Anspruch genommen zu werden.

Berlin, den 25. Juli 2023
für den Vorstand Eberhard Schultz und Laura Hrynkiewicz (Koordinatorin)