Soziale Spaltung nimmt in der Corona-Krise dramatisch zu – Umsetzung der sozialen Menschenrechte ist dringender denn je!
Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember
Zwar werden die Feiern zum Tag der Menschenrechte schon aufgrund der Corona-Maßnahmen sehr sparsam ausfallen, aber auch sonst gibt es wenig Grund zum Jubeln. Nicht nur wegen der Defizite bei der globalen Umsetzung der Bürger- und Freiheitsrechte, sondern auch und gerade weil die durch den UN-Sozialpakt garantierten sozialen Menschenrechte (siehe unten) in der Bundesrepublik immer noch nicht verwirklicht wurden.
Die Große Koalition hat in ihrer Koalitionsvereinbarung beschlossen, die dafür erforderliche Ratifizierung des Zusatzprotokolls in dieser Legislaturperiode vorzunehmen, aber es gibt ein Jahr vor deren Ende nicht einmal einen zeitlichen Fahrplan hierfür.
Dabei gibt es drängende soziale Aufgaben zu lösen, die Wohnungsfrage als eine der wichtigsten. Unsere Stiftung hat dazu gemeinsam mit zahlreichen weiteren NGOs in einem sogenannten Parallelbericht zum Staatenbericht der Bundesregierung die längst fällige Verwirklichung des sozialen Menschenrechts auf Wohnen für Alle in Deutschland gefordert. Dieser unterstützt die konkreten Forderungen der Betroffenen und ihrer Organisationen – insbesondere die Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für die soziale Wohnversorgung und effektive Maßnahmen gegen die Auswirkungen der Wohnungsspekulation.
Und der Paritätische Gesamtverband hat soeben festgestellt, dass gerade in der Corona-Krise die zunehmende soziale Spaltung zwischen Arm und Reich einen neuen traurigen Rekord erreicht hat.
Ein weiteres brandaktuelles Thema ist der Kampf gegen den zunehmenden Rassismus, auch in Deutschland. Unsere Stiftung arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem weiteren NGO-Parallelbericht zum Staatenbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss gegen rassistische Diskriminierung (ICERD).
Eberhard Schultz betont: „Gerade in Zeiten zunehmender sozialer Spaltung in einem der reichsten Länder der Welt ist, auch aufgrund dramatischer Folgen der Corona-Krise, die Verwirklichung der sozialen Menschenrechte alternativlos.“
Die sozialen Menschenrechte müssen ein wichtiges Fundament für eine gerechte Gesellschaft ohne die Ausgrenzung von Minderheiten und Marginalisierten werden!
Alle reden von Corona – Wir kämpfen gegen die wachsende soziale Spaltung und für soziale Menschenrechte!
Berlin, 10. Dezember 2020
Pressemitteilung (pdf)
Problematische Auswirkungen der Pandemie
Von Dr. Werner Rügemer, Autor und Interventionistischer Philosoph, Dozent an der Universität Köln – Fachreferent auf der Fachtagung unserer Stiftung zum Thema soziales Menschenrecht auf Arbeit
Wenn die Bekämpfung der Pandemie wissenschaftlich angelegt worden wäre, hätte man so vorgehen müssen: Sofort mit Beginn die gesundheitlich angeschlagenen Risikogruppen identifizieren – nach Arbeits-, Lebens-, Wohn-, Umwelt-, Alters- und Gesundheitsverhältnissen; diese Gruppen möglichst vollständig testen; die Rechtsmedizin auf breiter Ebene einsetzen; danach die Maßnahmen mit Behandeln, Schutzmaßnahmen, Quarantäne ausrichten. Dieses Vorgehen wäre umso mehr nötig, wenn das Gesundheitssystem schlecht vorbereitet ist und die Mittel knapp sind.
Aber gerade das wurde nicht getan. In den Altenheimen, Fleischfabriken, sozialen Brennpunkten usw. wurde weder in den USA noch in der EU getestet – oder eben erst dann, als von dort katastrophisch die Infektionen sich auch in der Umgebung ausbreiteten wie in der Fleischindustrie und beim Iduna-Zentrum in Göttingen, einem heruntergekommenen Plattenbau, in dem von Amtswegen 700 Migranten, Arbeitslose, Obdachlose, Drogensüchtige auf engstem Raum zusammengepfercht werden.
So kamen unterdrückte Risikogruppen […] nur katastrophisch, „überraschend“ und spät zutage: So auch die vielfach infizierten migrantischen Arbeiter der Fleischindustrie. Innerhalb weniger Tage wurden hohe Infektionsraten bekannt: Beim Westfleisch-Konzern in NRW, bei Müller Fleisch in Baden-Württemberg, bei Vion in Schleswig-Holstein usw. Und dann, besonders lange verzögert, beim Marktführer Tönnies im größten Schweineschlachthaus Europas, in Rheda-Wiedenbrück, am 24. Juni mehr als 1.500 Infizierte. Erst dann ließen die Behörden die Arbeiter testen.
Aus: Infektionsschutz-Gesetz: Warum fehlen die Unternehmen? Von Werner Rügemer
Zur Entstehung der sozialen Menschenrechte im historischen Kontext
Am 16. Dezember 1966 wurde der „Internationale Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte“ (kurz UN-Sozialpakt) von der UN-Vollversammlung einstimmig verabschiedet. Der Sozialpakt garantiert völkerrechtlich verbindlich die grundlegenden sozialen Menschenrechte, darunter das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, das Recht auf Gesundheitsversorgung sowie die Rechte auf Bildung, angemessene Nahrung und Wohnung. Die individuellen Freiheits- und Bürgerrechte können nur verwirklicht werden (so die Präambel), „wenn Verhältnisse geschaffen werden, in denen jeder seine wirtschaftlichen, sozialen wie kulturellen Rechte ebenso wie seine bürgerlichen und politischen Rechte genießen kann.“
Die Bundesregierung hat den Sozialpakt 1973 ratifiziert, aber noch nicht in Kraft gesetzt.